Kostenpunkt
Das vor allem in
Kreisen der 2. Säule-Skeptiker beliebte Thema der
Verwaltungskosten von Pensionskassen wurde jetzt - aus nicht
ganz erfindlichen Gründen - von der Eidg. Finanzkontrolle
aufgegriffen.
Das BSV stellt
in seiner Stellungnahme zum Bericht allerdings gleich eingangs
fest: «Auf Ebene Jahresrechnung legen die Vorsorgeeinrichtungen
ihren Versicherten und Rentenbeziehenden sowie den
angeschlossenen Arbeitgebern gegenüber detailliert Rechnung ab
über ihre Kosten. Sie sind nur diesen gegenüber verpflichtet.»
Da hat das Amt mit wenigen Zeilen die Relevanz der
Untersuchung wie auch die Aussagen der Kommission relativiert.
Bemerkenswert
auch, dass die EFK mit ihren Vorschlägen zu neuen Regelungen
beim BSV wenig Gegenliebe gefunden hat. Zur Idee, Vorschriften
zur Information über die Kosten zu erlassen, lässt das Bundesamt
wissen: «Die Pensionskassenstatistik des BFS enthält bereits
detaillierte Informationen über die Verwaltungskosten und die
Vermögensverwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen sowie über
deren Entwicklung. Sie ist sehr gut zugänglich. Weitergehende
Auswertungen würden keinen Mehrwert bringen.»
Desgleichen hält
das BSV wenig von der Empfehlung, den Datenaustausch innerhalb
der BV zu regeln: «Der Datenaustausch zwischen den diversen
Akteuren der 2. Säule ist Aufgabe dieser Akteure. Das gilt auch
für die Abwicklung der Freizügigkeitsfälle, die nur einen
Teilbereich der sehr zahlreichen administrativen Abläufe von
Vorsorgeeinrichtungen darstellt. Es ist also diesen Akteuren,
geeignete und effiziente Lösungen zu finden, nicht an der
Bundesverwaltung. Gute und kosteneffiziente Lösungen setzen sich
in der Regel nach einer gewissen Zeit von selbst im Markt durch.
Dazu braucht es keine gesetzliche Grundlage.»
Eine erfreulich
pragmatische und im Sinne und Interesse der
Vorsorgeeinrichtungen liegende Einschätzung. Man hat überhaupt
den Eindruck, dass das BSV über die Studie wenig begeistert ist
und ihren Sinn anzweifelt. Man kann es nachempfinden.
Die Ergebnisse
der EFK-Untersuchung finden sich in einer nur im französischen
Original vorhandenen Studie mit einer etwas dürftigen
Zusammenfassung in den übrigen Landessprachen plus Englisch.
Inhaltlich Neues wurde wenig zu Tage befördert. Nebst dem BFS
hat sich auch die Swisscanto-Studie dem Thema schon seit Jahren
angenommen und liefert detaillierte Zahlen über einen Zeitraum
von zwanzig Jahren.
Die EFK will
sich zwar nicht wertend zu den erhobenen Daten äussern, gibt
aber dennoch Beurteilungen und Empfehlungen ab. «Auch wenn es
keine totale Kostentransparenz gibt, so ist sie gemäss EFK doch
ausreichend.» Totale Kostentransparenz, was soll das sein?
Generell findet die EFK kaum etwas zu kritisieren. «Die
Stiftungsräte der Pensionskassen sind über die Kosten ihrer
Einrichtung gut informiert. Die Erhebungs- und Kontrollprozesse
bei den Kosten funktionieren. Auf dem Markt sind
Kostenvergleiche verfügbar, sodass die Pensionskassenleitungen
genau erfahren können, wo sie sich auf der Kostenskala
befinden.» Ob die Kosten selbst angemessen oder allenfalls zu
hoch sein, dazu kann und will die EFK nichts sagen. Es liegt
auch nicht in ihrer Kompetenz.
Schwer nachvollziehbar, was mit folgender Aussage gemeint sein
soll: «Bei der Vermögensverwaltung fliesst das Kostenkriterium
erst sehr spät in den Entscheidungsprozess ein. Die
Anlagestrategien werden ausschliesslich auf der Basis von
Renditeerwartungen und Risiken festgelegt. Erst bei der
Umsetzung der Strategien oder bei der Vergabe der
Vermögensverwaltungsmandate werden die Kosten berücksichtigt.
Selbst wenn das fragliche Anlageprodukt exklusiv und kostspielig
ist und hohe Renditen verspricht, stehen bei der Vergabe der
Mandate andere Kriterien im Vordergrund.»
Sollen die Kassen bei der Festlegung ihrer Strategie bei den
Kosten anfangen und die kostengünstigste wählen?
Zweckmässigerweise wird man doch auf Basis der Nettorendite
unter Berücksichtigung der Risiken entscheiden, womit die Kosten
voll «eingepreist» sind. In gleicher Weise argumentiert auch der
ASIP in seiner Stellungnahme.
Fragwürdig auch folgende Passage: «Die Verantwortlichen der
Pensionskassen beschliessen kaum Strategien zur Senkung der
Kosten. Bei der Verwaltung steht die Sicherung des
Leistungsniveaus an erster Stelle, erst danach wird
sichergestellt, dass die Leistungen kosteneffizient erbracht
werden können. (…) Die kleinen Pensionskassen, die auch die
teuersten sind, haben im Allgemeinen ein geringeres
Kostenbewusstsein. Deren Verantwortlichen halten Kostensenkungen
für unmöglich und lagern die Verwaltung ihrer Versicherten oft
an externe Dienstleister aus.»
Da werden die ermittelten Aussagen des Umfragesamples auf eine
wenig transparente Weise ausgewertet und dargestellt. Der
Vorwurf (oder die Feststellung?) des geringen Kostenbewusstseins
wird nicht wirklich nachgewiesen. Und nicht erwähnt wird, dass
die Kassen angesichts der enorm gestiegenen Komplexität des BVG
zusätzliches Personal einsetzen müssen. Womöglich ist das
Auslagern der Verwaltung oder der Anschluss an eine
Sammelstiftung gerade ein Ausdruck von Kostenbewusstsein, weil
aufgrund der hohen Anforderungen der Durchführung sich eine
Firmenkasse schlicht nicht mehr «rechnet».
Es ist nicht zu bestreiten: die Durchführung der beruflichen
Vorsorge ist aufwendig und deshalb kostspielig. Aber – so muss
man anfügen - auch der Gesetzgeber hat noch keine Strategien zur
Kostensenkung beschlossen, im Gegenteil. Vielleicht hätte die
EFK ihn in ihre Untersuchung aufnehmen müssen, um das Bild in
fairer Weise abzurunden. Wenn es einen Kostentreiber in dieser
Branche gibt, dann ist er zuvorderst zu nennen.
Peter Wirth,
E-Mail

26. Januar 2023
 Die
Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat erstmals die Statistik
der Pensionskassen im Detail analysiert, insbesondere
die Daten zu den Kosten. Sie hat überprüft, wie
transparent diese Kosten sind, ob diese Informationen
für die verschiedenen Akteure der beruflichen Vorsorge
zugänglich sind und inwiefern diese Informationen die
Akteure dazu bewegen, Massnahmen zur Senkung der Kosten
zu beschliessen. In der Zusammenfassung des im Original
französischen Berichts wird dazu ausgeführt:
Dank der verschiedenen Massnahmen, die die
Behörden in den letzten zwanzig Jahren ergriffen
haben, ist heute bei der Rechnungslegung der
Pensionskassen eine hohe Transparenz der Kosten der
beruflichen Vorsorge erreicht worden. Die
Entscheidung von 2013, die Transparenz der
Vermögensverwaltungskosten auf die kollektiven
Anlagen auszuweiten, war ein wichtiger Schritt. Auch
wenn es keine totale Kostentransparenz
gibt, so ist sie gemäss EFK doch ausreichend.

Die Stiftungsräte der Pensionskassen sind über
die Kosten ihrer Einrichtung gut informiert. Die
Erhebungs- und Kontrollprozesse bei den Kosten
funktionieren. Auf dem Markt sind
Kostenvergleiche verfügbar, sodass die
Pensionskassenleitungen genau erfahren können, wo
sie sich auf der Kostenskala befinden.
In der Schweiz sind die Vorsorgeeinrichtungen
gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Kosten
offenzulegen. Einige haben sich jedoch dafür
entschieden. In jedem Fall unterliegen die
Pensionskassen der Pflicht, ihre Versicherten zu
informieren, wenn diese eine Auskunft verlangen. In
der Praxis sind solche Anfragen selten, was auf ein
geringes Interesse der Versicherten
für die Kostenfrage hindeutet.
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27. Januar 2023
 Der
Pensionskassenverband setzt sich kritisch mit den
Ergebnissen und Beurteilungen des Berichts der
Finanzkommission zu den Verwaltungskosten der
Pensionskassen auseinander. Direktor Hanspeter Konrad
hält dazu fest:
Zweifellos ist Kosteneffizienz wichtig. Kosten
sind keineswegs irrelevant, aber für die
Finanzierung der Rentenleistungen ist – neben den
Sparbeiträgen der Versicherten und Arbeitgeber –
letztlich die erzielte Nettorendite entscheidend.
Bei allem Kostenbewusstsein darf dieser Blick nicht
verloren gehen. Es ist daher falsch, nur auf die
Kosten zu achten.
Letztlich hängt die Rentenleistung – die Höhe der
ausgezahlten Renten – einzig und allein vom Gewinn
ab, den eine Pensionskasse erwirtschaftet, von der
so genannten Nettorendite, aber nicht von den
Kosten, die beim Erwirtschaften der Rendite
angefallen sind. Denn höhere Ausgaben beim
Erwirtschaften können durchaus auch zu einem
deutlich höheren Gewinn führen, und damit zu höheren
Renten.
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26. Januar 2023
Der Tages-Anzeiger hat zum Bericht der Eidg.
Finanzkontrolle über die Verwaltungskosten der
Vorsorgeeinrichtungen diverse Stimmen eingeholt.
Roger Baumann von der
Beratungsfirma C-Alm hält den Kostenanteil für die
Vermögensverwaltung von 0,46 Prozent für angemessen.
Er illustriert dies mit einem Vergleich zwischen
einer Privatperson und einer Pensionskasse, die
beide ein gleich zusammengesetztes
Wertschriftenportfolio aus Aktien und Obligationen
halten. Private müssten mit Verwaltungskosten von 1
Prozent rechnen. Die Pensionskassen bezahlten dafür
bei den Banken rund fünfmal weniger.
Dass die Vermögensverwaltung der Pensionskassen
dennoch fast ein halbes Prozent ausmacht, liegt laut
Baumann vor allem an den Verwaltungskosten
für Immobilien und andere illiquide
Anlagen. Diese Kosten seien deutlich höher als bei
Wertschriftenanlagen. Grosse Pensionskassen haben
laut Baumann im Durchschnitt 25 Prozent ihres
Vermögens in Immobilien angelegt.
Zu einem anderen Schluss kommt der Schweizerische
Gewerkschaftsbund (SGB). Bei der
Vermögensverwaltung der Pensionskassen gebe es viel
Leerlauf, sagt SGB-Sprecher und Pensionskassenkenner
Urban Hodel. «Wenn sich die Pensionskassen an den
kosteneffizienten Vorsorgeeinrichtungen orientieren,
kommen wir auf ein Einsparpotenzial von 2
Milliarden.» Bliebe dieses Geld bei den
Versicherten, wäre laut Hodel die monatliche Rente
um 100 bis 200 Franken höher.
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14. Januar 2023
 SGK.
Die Kommission hat die Differenzbereinigung zur
BVG-Reform(20.089)
aufgenommen. Sie hat sich die Beschlüsse des Ständerates
aus der vergangenen Wintersession erläutern lassen und
die Verwaltung mit vertieften Abklärungen, insbesondere
zur Ausgestaltung des Koordinationsabzugs und zur
Versicherung von Mehrfachbeschäftigten, beauftragt. Die
Kommission wird die Bereinigung der Differenzen,
darunter namentlich die Frage der
Kompensationsmassnahmen für die von einem tieferen
Umwandlungssatz besonders betroffene
Übergangsgeneration, an der nächsten Sitzung fortsetzen.
Sie beabsichtigt, ihre Beratungen an ihrer
Februarsitzung abzuschliessen, damit das Geschäft in der
Frühjahrssession behandelt werden kann.
Mitteilung SGK-N
12. Januar 2023
pw. Es steht nicht gut um die BVG-Revision. Die Linke
beharrt eisern auf dem sog. Sozialpartnerkompromiss mit
starker Umverteilungskomponente, was das Gewerbe (auch
Sozialpartner) aus Kostengründen nicht akzeptiert. Die
bürgerlichen Parteien lavieren, sind sich fundamental
uneinig und wissen nicht wirklich, was sie wollen.
Fabian Schäfer berichtet in der NZZ über ein
“klandestines Treffen” aller Beteiligten auf
bürgerlicher Seite, allerdings ohne Gewerbe und Bauern,
was aber anscheinend kein zählbares Resultat erbrachte.
Was wohl nicht zuletzt damit zusammenhängt, dass der
Arbeitgeberverband sich aus der selbstgestellten Falle
mit dem Kompromiss nicht zu befreien vermag. Auch nach
den Ständeratsbeschlüssen konnte er sich nicht zu einer
öffentlichen Beurteilung der Situation durchringen,
obwohl solches erwartet worden war.
Die Linke beruft sich auf ein angebliches
Versprechen, die 2. Säule für Frauen massiv
aufzubessern. Allerdings ist unklar, wer, wann und mit
welchem Auftrag und welcher Bindung ein solches
Versprechen abgegeben hat. Das gehört wohl zur aktuellen
Nebelpetarden-Politik. Aber dieses Versprechen wird ad
nauseam vorgebracht, als wäre damit die Reform bereits
beschlossene Sache.
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12. Januar 2023
 pw.
Die SP hat ihre Forderungen mit Blick auf die laufende
Beratung in der SGK des Nationalrats zur BVG-Reform in
einer Mitteilung kundgetan. Einleitend dazu drei Zitate:
Mattea Meyer, Co-Präsidentin: «Die
Renten der
Frauen
dürfen nicht länger ein Drittel tiefer sein als die der
Männer”; Barbara Gysin, Nationalrätin:
«Die Rentensituation der Frauen verbessern wir am
wirkungsvollsten über die Einführung von Betreuungs- und
Erziehungsgutschriften in der 2. Säule”; und
schliesslich NR Pierre-Yves Maillard:
«Kommen die Räte nicht auf die Bundesratsvariante
zurück, muss auf eine Senkung des Umwandlungssatzes
verzichtet werden.» Mit einer demokratischen
Auseinandersetzung und fairen Suche nach einem
Kompromiss hat das wenig zu tun. Arrogant und entlarvend
die Bemerkung Maillards. Entweder eine Reform nach
unserem Gusto, oder gar keine. Wenn das der beruflichen
Vorsorge schadet, nicht unser Problem. Die Interessen
der Versicherten? Offenbar nicht Sache der SP.
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13. Januar 2023
Die SP will erstens unbedingt an der BR-Vorlage zur
BVG-Reform festhalten und zweitens diese Vorlage mit
weiteren sozialpolitischen Forderungen ausbauen. Kurz
vor Beginn der Beratungen der SGK des Nationalrats hat
sie diese vor der Presse erläutert. Fabian Schäfer
berichtet in der NZZ:
Politische Kommunikation in extremis: Am
Donnerstag um 9 Uhr ist in Bern eine SP-Delegation
um Co-Präsidentin Mattea Meyer vor die Medien
getreten, um ihre Anträge für eine um 9 Uhr 45
beginnende Kommissionssitzung öffentlich kundzutun.
Thematisch ging es um
die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG), eines
der letzten grossen Projekte der Legislatur.
Rechtlich ist das Manöver der SP zulässig. Die
Beratungen in den Kommissionen sind zwar
vertraulich, die eigenen Anträge offenzulegen, ist
aber nicht verboten.
Indes sagt das Vorgehen einiges über die
Absichten aus. Wer glaubt, eine Vorlage ernsthaft
beeinflussen zu können, geht mit seinen Anträgen
kaum vorher an die Öffentlichkeit. Im Fall der SP
ist diese Wahrscheinlichkeit klein. Über fast alle
präsentierten Anträge hat der Nationalrat bereits
diskutiert – und sie abgelehnt. Die Motivation für
den Auftritt dürfte eher bei den Wahlen zu suchen
sein. Die SP will in den nächsten Monaten die
Debatte über die Renten forcieren – eines ihrer
stärksten Themen, mit denen sie auch gegenüber den
Grünen punkten kann.
NZZ
13. Januar 2023
Interview mit Jérôme
Cosandey zur Zukunft
der Schweizer
Sozialpolitik im
Magazin der blpk.
Auszüge:
Uwe Stolzmann: Sie
schauen mit dem
kühlen Blick des
Forschers auf die
Vorsorge in der
Schweiz. Wie ist die
Lage?
Jérôme
Cosandey:
Das
Drei-Säulen-System
sehen wir als eine
Stärke. Wir finden
richtig, dass die
AHV für alle da ist.
Die zweite Säule mit
ihren 1500
Pensionskassen
hingegen kann die
Bedürfnisse und
Vorlieben der
Versicherten in
Betrieben besser
berücksichtigen. Die
dritte Säule
sowieso, die ist ja
freiwillig und
individuell.
Und wie
ist aus Ihrer Sicht
der Zustand der
zweiten Säule?
Kurzfristig gut. Mit
der Pandemie haben
wir gerade eine
grosse Krise
durchgemacht, gleich
danach rutschten wir
in die nächste:
Krieg in der
Ukraine, Wertverfall
am Aktienmarkt,
Inflation. Und
trotzdem haben die
meisten
Pensionskassen noch
einen Puffer. Die
Leistungsversprechen
sind nach wie vor
abgesichert. Auf
kurze Sicht ist das
eine solide
Situation.
Solide
sei die Situation,
sagen Sie. Warum ist
dann die anstehende
BVG-Reform so nötig?
Wir müssen
handeln. Damit die
Renten, die wir
jetzt auszahlen,
auch wirklich
vorfinanziert sind.
1985 haben wir die
obligatorische
zweite Säule
eingeführt. Seither
hat sich unsere
Gesellschaft stark
verändert. Die
Menschen haben nicht
mehr diese lineare
Biografie, eine
Stelle von der Lehre
bis zur
Pensionierung. Viele
durchlaufen
verschiedene
Stationen. Sie
wechseln den
Arbeitgeber oder
haben mehrere Jobs,
arbeiten Teilzeit,
gehen ins Ausland,
gründen eine
Familie…
Diese
gesellschaftlichen
Veränderungen werden
in der Debatte über
die BVG-Reform oft
vergessen. Wir
müssen die
berufliche Vorsorge,
diese Errungenschaft
aus den achtziger
Jahren, endlich ins
21. Jahrhundert
bringen. Aber,
verrückt: Die
Politik hat zwei
Züge Verspätung! Die
Realität an der
Front, bei den
Pensionskassen sieht
ganz anders aus.
Umwandlungssatz,
Koordinationsabzug,
Generationengerechtigkeit
– viele Kassen haben
bereits Vorkehrungen
getroffen. Doch die
Politik streitet
immer noch auf eine
Weise, als wenn es
diese Realität nicht
gäbe.
Interview Consandey

19. Januar 2023
Publica. Die heftigen Bewegungen auf den globalen Finanzmärkten haben
die Erträge auf den Vermögensanlagen von Publica geschmälert. Die
geschlossenen Vorsorgewerke erreichten mit einem Aktienanteil von 10%
eine Performance von -8,0%, die offenen Vorsorgewerke mit einem
Aktienanteil von gut 25% eine Performance von -9,7%. In den
geschlossenen Vorsorgewerken sind ausschliesslich rentenbeziehende
Personen versichert.
In den offenen Vorsorgewerken sind sowohl berufstätige wie auch
rentenbeziehende Personen versichert. Deshalb verfolgt Publica für die
offenen Vorsorgewerke eine risikoreichere Anlagestrategie als für die
geschlossenen Vorsorgewerke. Auf Stufe des konsolidierten
Gesamtvermögens und auf währungsgesicherter Basis betrug die
Netto-Anlageperformance 2022 -9,6% nach allen Kosten und Steuern.
Aufgrund der negativen Performance liegt der geschätzte konsolidierte
Deckungsgrad über alle Vorsorgewerke bei 96,7%. Andererseits ist
aufgrund der gestiegenen Zinsen langfristig wieder mit einer deutlich
höheren Rendite zu rechnen.
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27. Januar 2023
Der Deckungsgrad der Zürcher Pensionskasse BVK lag per Ende 2022
bei 97,6 Prozent. Bei der Performance resultierte ein Minus von
11,2 Prozent. Zulegen konnte die BVK erneut beim Bestand, der um
2,7 Prozent gewachsen ist. Die Verzinsung der Sparguthaben lag
mit 2,1 Prozent erstmalig über dem technischen Zinssatz. Die
Verzinsung der Sparguthaben wird ab Mitte 2023 voraussichtlich
auf das BVG-Minimum von einem Prozent festgelegt. Die
Vermögensverwaltungskosten verbleiben mit 15 Rappen pro 100
Franken Anlagevermögen (Vorjahr: 14 Rappen) auf einem tiefen
Niveau. Die BVK ist mit 130’295 Versicherten die grösste
Pensionskasse der Schweiz. Das Anlagevermögen beträgt 41 Mrd.
Franken.
BVK

27. Januar 2023

Der Schweizer Markt für die Finanzierung innovativer Jungunternehmen ist
auch im vergangenen Jahr trotz tauchenden Börsen stark gewachsen.
Befragte Vertreter der Szene wünschen dennoch einen staatlichen Anschub,
da es immer noch an Kapital für Wachstumsinvestitionen zwischen 10 und
50 Millionen Franken mangle. Hansueli Schöchli schreibt dazu in der NZZ:
In Bundesbern [steht] seit vielen Jahren die Frage im Raum, ob es
einen staatlichen Anschub braucht. Eine vom Bund bestellte Studie
vom vergangenen Jahr hatte kein Marktversagen bei der Finanzierung
von Jungfirmen geortet und damit frühere Befunde bestätigt. Dennoch
beschloss der Bundesrat im vergangenen Juni einen Kurswechsel: Er
sprach sich auf Antrag von Wirtschaftsminister Guy Parmelin im
Grundsatz für einen Schub des Bundes in Form eines staatlichen
Innovationsfonds zur Finanzierung von Jungfirmen aus. Die Sache ist
aber umstritten und nicht in Stein gemeisselt.
Mitten in diese Kontroverse platzen nun die neusten Zahlen zum
Risikokapitalmarkt. Diese bekräftigen das Bild eines lebendigen
Ökosystems für die Finanzierung von Jungfirmen. Die Datenreferenz
dazu liefert seit 2012 der jährliche «Swiss Venture Capital Report»
des Nachrichtenportals Startupticker.ch und des Branchenverbands
Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (Seca).
10. Januar 2023
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit dem von BR Parmelin
vorangetriebenen Projekt eines mit Bundesmitteln alimentierten
Innovationsfonds, der zu gleichen Teilen auch private Mittel anziehen
soll, nicht zuletzt von Pensionskassen. Viel Begeisterung löst das
Vorhaben nicht aus.
Die Schweiz soll mit einem staatlichen Innovationsfonds
Jungunternehmen fördern. Dies hat der Bundesrat im Juni 2022 im
Grundsatz befunden. Einige Jahre zuvor hatte die Regierung die Idee
noch abgelehnt – namentlich mit dem Hinweis, dass hier kein
Marktversagen ersichtlich sei.
Auch die jüngste vom Bund bestellte
Untersuchung vom April 2022 durch das Institut für
Wirtschaftsstudien in Basel ortete kein Marktversagen bei der
Finanzierung von Jungfirmen. Doch Wirtschaftsminister Guy Parmelin
wollte die Staatsfonds-Idee dennoch weiterverfolgen. Es gab zwar in
der Regierung wenig Begeisterung, aber es gab auch kaum fundamentale
Opposition.
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11. Januar 2023

In der Schweiz werden derzeit zu wenig Wohnungen gebaut, als
dass die steigende Nachfrage befriedigt werden könnte. Und es
sieht nicht danach aus, als ob sich dies rasch ändern würde.
Andrea Martel sucht in der NZZ nach Lösungen.
Der Bedarf an Wohnungen steigt laufend. 50’000
zusätzliche Haushalte pro Jahr sind in der Schweiz bald die
Regel. Einerseits hat das Land eine starke Zuwanderung,
anderseits breitet sich die ansässige Bevölkerung mehr und
mehr aus.
Zeitweise hält die Neubautätigkeit mit dieser
Zusatznachfrage Schritt. Zwischen 2014 und 2018 wurden sogar
mehr neue Wohnungen erstellt als unmittelbar benötigt. Seit
dem Jahr 2020 steigt die Zahl der Haushalte jedoch wieder
stärker als der Wohnungsbestand. Laut dem Direktor des
Bundesamts für Wohnungswesen fehlen jährlich 5000 bis 10’000
Wohnungen. (…)

Für die nachlassende Bautätigkeit gab es gute Gründe. Es
ist noch keine drei Jahre her, da war in der Schweiz von
einem Überangebot die Rede. Pensionskassen und
Versicherungen hatten auf Hochtouren Wohnungen gebaut, was
die Leerstände – auch vor dem Hintergrund einer relativ
schwachen Zuwanderung – deutlich nach oben trieb. Es war
eine Zeit, in der sich Vermieter teilweise gezwungen sahen,
Interessenten mit Einkaufsgutscheinen oder mietfreien Zeiten
zu umwerben.
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25. Januar 2023
Die Vermögensverwalter des grössten Sozialwerks und der
grössten Pensionskasse der Schweiz tragen der
veränderten Risikowahrnehmung Rechnung – aber mit sehr
unterschiedlicher Intensität. Susanne Kapfinger stellt
in den AWP-Nachrichten einen Vergleich her.
Artikel AWP
25. Januar 2023

Swisscanto. Im vierten Quartal 2022 hatten die Vorsorgeeinrichtungen
auf der Obligationenseite unter weiteren Kursverlusten zu leiden;
bei Aktien und Immobilien hellte sich das Bild geringfügig auf. Die
geschätzten Deckungsgrade konnten sich im Vergleich zum Vorquartal
leicht auf durchschnittlich 105,6 % erholen. Eine durchschnittliche
Schweizer Pensionskasse beendet das Jahr mit einer Minusperformance
von rund 12 %.
Die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mussten nach den
historisch schwierigen ersten drei Quartalen im vierten Quartal 2022
keinen weiteren Rückgang ihrer Reserven hinnehmen. Die
durchschnittliche Zielgrösse der Wertschwankungsreserve von 18 %
befindet sich zum Jahresende 2022 dennoch ausser Reichweite.
Mit einem geschätzten Deckungsgrad von 105,6 % haben sich die
Deckungsgrade von den Höchstständen zum vergangenen Jahreswechsel
(122,1 %) markant entfernt (Abbildung 1). Dies trifft auch auf die
öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu.
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10. Januar 2023


Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Dezember insgesamt
eine durchschnittliche Performance von -1,94% nach Gebühren. Damit
beträgt die Rendite seit Jahresbeginn -9,63%. Seit Messbeginn 2006 steht
die Rendite bei 61,02%.
Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen lag im letzten
Monat bei 3,49 Prozentpunkten. Alle Vorsorgeeinrichtungen verzeichneten
ein negatives Ergebnis. Das beste Ergebnis von -0,44% lieferte eine
mittlere Pensionskasse mit verwalteten Vermögen von CHF 300 Mio. bis CHF
1 Mrd.
Das schlechteste Ergebnis von -3,93% ist bei einer kleinen
Pensionskasse mit verwalteten Vermögen von wenier als CHF 300 Mio. zu
finden. Die Bandbreite der grossen Pensionskassen mit verwalteten
Vermögen von mehr als CHF 1 Mrd. war am kleinsten mit 2,08
Prozentpunkten, bei den kleinen Pensionskassen belief sie sich auf 3,12
Prozentpunkte und bei den mittleren betrug sie 2,29 Prozentpunkte.
Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) lag mit durchschnittlich
0,18 deutlich tiefer als im Vormonat (0,31). Für die grossen
Pensionskassen lag der Wert bei 0,24, die mittleren wiesen 0,21 auf und
die kleinen lagen weiter zurück bei 0,11.
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11. Januar 2023

CS. Im Berichtsmonat [Dezember] nimmt der Pensionskassen Index um 3,87
Punkte bzw. 2,01% ab; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit
–10,14%. Per 31. Dezember 2022 steht der Index bei 188,57 Punkten,
ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.

Der Hauptanteil an der negativen Entwicklung im Dezember ist den
Aktien (–1,52%) zuzuschreiben. Der Renditebeitrag von Aktien Schweiz
beträgt –0,39% und derjenige der Aktien Ausland –1,14%. Auch die
Anlageklassen Obligationen (–0,62%) und Alternative Anlagen (–0,04%)
haben mit negativen Renditebeiträgen das Monatsergebnis zusätzlich
belastet. Positive Beiträge sind einzig bei den Immobilien (+0,11%) und
der Liquidität (+0,08%) zu verzeichnen, die restlichen Anlagekategorien
waren unauffällig.
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1%
p. a.) ist im Berichtsmonat um 0,13 Punkte (bzw. 0,08%) auf den Stand
von 159,86 Punkten gestiegen, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des
Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen
Index liegt somit per 31. Dezember 2022 um 2,09% hinter der BVG-Vorgabe
zurück.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen
Index seit 1. Januar 2000 beträgt per 31. Dezember 2022 2,79%.
Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,05%.
Bericht CS
12. Januar 2023

WTW. Für die Pensionsverpflichtungen in den Unternehmensbilanzen war das
Jahr 2022 dramatisch. Die Unternehmensanleihen stiegen in der ersten
Jahreshälfte 2022 stark an. Diese Tendenz setzte sich in der zweiten
Jahreshälfte fort, wenn auch langsamer. Der Gesamtanstieg im Jahr 2022
führte zur stärksten Veränderung der Pensionsverpflichtungen der
Unternehmen, die seit Beginn des WTW Swiss Pension Finance Watch je
innerhalb eines einzigen Jahres beobachtet wurde.
Da die Unternehmen mit ansehen mussten, wie der Wert ihrer
Vorsorgevermögen im Laufe des Jahres dahinschmolz, wird der Rückgang der
Vorsorgeverpflichtungen eine Erleichterung sein. Trotz alledem ist es
möglich, dass zahlreiche Unternehmen per Ende 2022 in ihren
internationalen Bilanzen eine positive Ausfinanzierung aufweisen.
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24. Januar 2023
 HZ.
62 Prozent der von der Stiftung
Auffangeinrichtung BVG verwalteten 1,4 Millionen
Freizügigkeitskonten waren Ende 2022 kontaktlos. Auf diesen Konten
liegen 5,6 Milliarden Franken, 34 Prozent der Vermögen von insgesamt
verwalteten 16,2 Milliarden Franken. Kontaktlos bedeute aber nicht
vergessen, stellt Séverine Jagmetti, Sprecherin der Stiftung
Auffangeinrichtung, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA
klar. Meist fänden Gelder und Besitzerinnen und Besitzer irgendwann
wieder zusammen.
Denn Sozialversicherungsnummer, Name und Geburtsdatum der Eigentümer
seien der Stiftung grundsätzlich bekannt. Nur die Adresse fehle oder sei
nicht mehr aktuell. Das bedeute aber nicht, dass die Eigentümer von
ihrem Sparkapital nichts wüssten.
Kontaktlos kann Kapital werden, wenn Angestellte eine Stelle aufgeben
und nicht sofort wieder eine neue antreten. Dann wird ihr Sparkapital
der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung
Auffangeinrichtung BVG überwiesen, frühestens ein halbes Jahr nach dem
Ende des Arbeitsverhältnisses.
Handelszeitung
12. Januar 2023

BFS. Eine neue Altersrente aus der beruflichen Vorsorge (BV) belief sich
2021 im Median bei den Frauen auf 1201 Franken und bei den Männern auf
2100 Franken pro Monat.
Der Medianbetrag der von den Pensionskassen und
Freizügigkeitseinrichtungen entrichteten Kapitalleistungen betrug bei
den Männern knapp 159’524 Franken und bei den Frauen 64’459 Franken.
Ohne Berücksichtigung der Kapitalleistungen aus
Freizügigkeitseinrichtungen ist der Unterschied noch grösser: Der
Medianbetrag der von den Pensionskassen ausbezahlten Kapitalleistungen
belief sich bei den Männern auf 200’000 Franken und bei den Frauen auf
85’000 Franken.
BFS Neurentenstatistik
19. Januar 2023
GiTeC ist seit 20
Jahren hauptsächlich
in der
versicherungsmathematischen
Bewertung und
Beratung von
Pensionskassen und
Versicherungsgesellschaften
tätig und wird Teil
des bestehenden WTW
Teams in Lausanne
und Genf. Das
Portfolio von WTW
umfasst
Dienstleistungen wie
Pensionskassenexpertise,
Versicherungsmathematik,
Investments,
Rechtsberatung,
strategische
Beratung,
Geschäftsführung,
Mitarbeitervergütung
sowie
Versicherungsmakler
und Health &
Benefits.
24. Januar 2023

Das Praktikerhandbuch von Aon enthält die Gesetze und Masszahlen
der beruflichen Vorsorge und weitere Dokumente wie Weisungen des
Bundesrates zur Behebung von Unterdeckungen, die Mitteilungen
der Oberaufsichtsbehörde, die ASIP-Charta, die Fachrichtlinien
der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten und die
Rechnungslegungsnormen (FER 16, FER 26, IAS 19).
Das Handbuch, das auf Deutsch, Französisch und in einer
kürzeren Fassung auf Englisch verfügbar ist, zeigt den per Ende
Dezember 2022 bekannten Stand der Dokumente per 1. Januar 2023.
Bestellung Handbuch 2023 /
Download eBook d /
f
24. Januar 2023
 PPCmetrics
schreibt in einer Mitteilung zu ihrem Research Paper
“Anlagestrategien im Jahr 2022”:
Das Anlagejahr 2022 erwies sich für institutionelle
Anleger als herausfordernd. Der Zinsanstieg führte in den
meisten Anlagekategorien zu deutlichen Kursrückgängen. Kaum
einen Einfluss auf die Rendite von institutionellen Anlegern
hatte die Aktienquote. Hingegen wirkten sich
Privatmarktanlagen dank verzögerter Bewertung und stillen
Reserven im Quervergleich positiv aus.

Dies zeigt das Research Paper «Anlagestrategien im Jahr
2022» der Beratungsfirma PPCmetrics AG, welches die
Performance von institutionellen Schweizer Investoren für
das Jahr 2022 anhand von Muster- Anlagestrategien
analysiert.
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24. Januar 2023

BFS. Zur
Einkommensmitte –
oder mittleren
Einkommensgruppe –
zählen gemäss
Definition des
Bundesamts für
Statistik alle
Personen aus
Haushalten mit einem
Bruttoäquivalenzeinkommen
zwischen 70% und
150% des Medians des
jeweiligen
Beobachtungsjahrs.
Im Jahr 2020
umfasste die
mittlere
Einkommensgruppe
gemäss dieser
Definition 55,4% der
ständigen
Wohnbevölkerung in
der Schweiz. Zu ihr
gehörten
beispielsweise
Alleinlebende mit
einem monatlichen
Bruttoeinkommen
zwischen 3’955 und
8’475 Franken
(Quelle:
Haushaltsbudgeterhebung
HABE).
Auch wenn ihr
Anteil seit 2015
tendenziell leicht
abnimmt, ist über
den gesamten
Beobachtungszeitraum
hinweg nicht von
einer deutlichen
Veränderung der
Einkommensmitte
auszugehen:
Insgesamt betrachtet
blieb der
Bevölkerungsanteil
in der mittleren
Einkommensgruppe von
1998 bis 2020
weitgehend stabil
und bewegte sich
zwischen 54,4% (im
Jahr 2018) und 61,3%
(2009).
BFS
13. Januar 2023

TA. Noch nie gab es
so viele neue
Rentnerinnen und
Rentner in der
Schweiz. Zahlen, die
das Bundesamt für
Statistik (BFS) am
Donnerstag
veröffentlicht hat,
zeigen: Im Jahr 2021
haben 96’292
Menschen in der
Schweiz zum ersten
Mal die AHV bezogen.
Diese Zahl wächst
«rasant», wie das
BFS sagt. 2015 waren
es noch rund 10’000
weniger.
Ende dieses
Jahrzehnts werden
darum mehr als 2,2
Millionen Menschen
in der Schweiz
pensioniert sein,
heute sind es 1,7
Millionen. Gemäss
einem Bericht des
Bundesrats erhalten
in der Schweiz mehr
als 98 Prozent aller
Personen ab 65
Jahren eine
Altersrente aus der
ersten Säule.
Nun kommt die
Pensionierungswelle
also richtig ins
Rollen. Warum? Weil
die Generation der
Babyboomer in Rente
geht. Allerdings
rücken nicht genug
junge Arbeitskräfte
nach, weshalb es zu
Lücken bei den
Erwerbstätigen
kommt.
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24. Januar 2023

Abbildung 1: AHV 21
reduziert die
Finanzierungslücke
um circa ein Drittel
In Prozent des
BIP, Basisjahr 2019,
Produktivitätswachstum
1,2 Prozent, realer
Zinssatz 2,2 Prozent
UBS. Die
Finanzierungslücke
der staatlichen
Vorsorge bleibt auch
nach der gelungenen
Reform AHV 21 im
September 2022
enorm. In einem
neuen Bericht
analysieren
UBS-Vorsorgeexperten
zusammen mit der
Universität Freiburg
im Breisgau
Szenarien zur
Erhöhung des
Referenzalters und
deren Auswirkungen
auf die
AHV-Finanzierungslücke.
Eine Eliminierung
der Lücke und damit
eine nachhaltige
Sicherung des
Lebensstandards
zukünftiger
Generationen ist –
in der Schweiz im
Gegensatz zu anderen
Ländern – möglich.
Die
AHV-Finanzierungslücke
betrug 2019 noch
rund 1165 Milliarden
Franken. Per 2020
trat die
Steuerreform und
AHV-Finanzierung (STAF)
in Kraft, womit sich
die Lücke auf knapp
909 Milliarden
Franken verringerte.
Das ist neben der
Reform auch dem
positiven
Wirtschaftswachstum
2018 zu verdanken.
Nach der
erfolgten Annahme
der AHV 21 im Herbst
2022 wird sich die
Lücke
voraussichtlich
weiter auf 654
Milliarden Franken
reduzieren, das sind
etwa 90 Prozent des
BIP 2019 (Abb. 1).
Zwar schreibt die
staatliche Vorsorge
dank der beiden
genannten Reformen
bis etwa 2030
schwarze Zahlen.
Doch ohne weitere
Massnahmen werden
danach erneut
Defizite entstehen.
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Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
FEBRUAR
- 9. Februar, Zürich
Schweizer Monat
Wie tragfähig sind die drei Säulen? Mit Prof. Monika Bütler.
Anmeldung
- 28. Februar, Zürich
Aon
Vorsorge-Apéro 2023.
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MÄRZ
- 2. März, Bern
Aon
Vorsorge-Apéro 2023.
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- 9. März 2023, Genf
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Pension Apéritif.
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- 16. März 2023, Zürich
Swiss Life Pension Services
Pension Day.
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