PENSIONSKASSEN |
Profond mit 2,6% Rendite
KAPITALANLAGEN |
PPCmetrics: Anlagestrategien 2020

Das Research Paper von PPCmetrics befasst sich, wie auch schon in den vorangehenden Jahren, mit der Frage, welche Renditen verschiedene exemplarische Anlagestrategien von Schweizer institutionellen Investoren erreicht haben und welche Anlageentscheide sich ausbezahlt haben.
Für den Vergleich werden gängige Marktindizes herangezogen, d.h. breit diversifizierte Portfolios auf Basis häufig gehandelter Titel und entsprechend der Marktkapitalisierung zusammengesetzt. Damit soll eine grösstmögliche Vergleichbarkeit der Renditen von Anlagekategorien gewährleistet werden.
Im Fazit wird festgehalten:
Bezüglich der bedeutenden Anlageentscheidungen im Jahr 2020 bestanden wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Einflusses dieser Entscheidungen auf die Rendite. Das weiterhin sinkende Zinsniveau führte dazu, dass das Eingehen von höheren Zinsrisiken (Anleihen mit langer Laufzeit) mit einer Mehrrendite entschädigt wurde. Das Eingehen von Kreditrisiken wurde ebenfalls und wie bereits im Vorjahr mit einer Zusatzrendite entschädigt. Diese fiel insbesondere im Bereich von EUR denominierten Anleihen und Anleihen von Schuldnern mit tiefer Bonität (d.h. Rating BBB) relativ hoch aus. Aufgrund der Abwertung der Mehrzahl der internationalen Leitwährungen gegenüber dem Schweizer Franken, hatte eine Währungsabsicherung einen relativ starken positiven Einfluss auf die erzielte Rendite.
20 Mrd. Mehrerträge für PKs?
Als Ausgangspunkt dienen Vergleichszahlen aus dem Ausland, die zeigen sollen, das mehr möglich ist. Empfohlen werden passive Indexfonds, mit welchen eine um 1 Prozent höhere Nettorendite erzielt worden wäre. Die aktive Anlage lohne sich nicht. Kritisiert wird weiter der Rechtsrahmen, der zu übermässig kurzfristigem Denken verleite und höhere Aktienanlagen verhindere. Gefordert wird ein durchschnittlicher Aktienanteil von 60 statt der aktuellen 30%. Weiter möchte die Gruppe die Anlagerichtlinien abschaffen und durch Grundsätze ersetzen.
UMWANDLUNGSSATZ |
VERSICHERTE |
Die Rentenboomer werden zum Medienthema
Der Aon-Experte [Willi Thurnherr] macht auch etwas Hoffnung. Es sei zu berücksichtigen, dass ein grosser Teil der Babyboomer-Jahrgänge bereits in Pension gegangen sei. In diesem Jahr erreicht schliesslich der Jahrgang 1956 bei den Männern und 1957 bei den Frauen das ordentliche Rentenalter. «Ein Teil des Rentenboomer-Problems ist also schon abgewickelt», sagt er.
Auch Pascal Renaud [Toptima] erwartet trotzdem, dass der Druck auf die Umwandlungssätze der Pensionskassen weiter zunimmt – zumal nicht davon auszugehen sei, dass die Zinsen in absehbarer Zeit stiegen. Niedrigere Umwandlungssätze bedeuten geringere Renten aus der beruflichen Vorsorge für die Versicherten. Damit würde sich der Trend der vergangenen Jahre fortsetzen. Aktive Erwerbstätige können sich davon mit einem Blick auf den Pensionskassen-Ausweis überzeugen, dieser gibt hier einen – oftmals ernüchternden – Überblick.
Die Krux mit dem Vorsorgeausweis
Michael Ferber geht in der NZZ vertieft auf den Vorsorgeausweis der Pensionskassen ein: wie er zu lesen ist, was er aussagt und welchen Nutzen er für die Vorsorgeplanung hat.
Ausschreibungen BSV

Auswirkungen einer längerfristigen
Tiefzinsperiode auf die berufliche Vorsorge:
Das Hauptziel dieser Studie ist zu beschreiben, über
welche direkten und indirekten Kanäle ein Tiefzinsniveau
die Struktur und die Nettorendite der Portfolios und die
Leistungen der schweizerischen
Vorsorgeeinrichtungen beeinflussen kann. Dabei
sollen unter anderem die Auswirkungen verschiedener
Szenarien auf die finanzielle Situation der
Vorsorgeeinrichtungen berechnet und untersucht
werden, ob die Anlagevorschriften der beruflichen
Vorsorge einer nachhaltigen Anlagepolitik
entgegenstehen.
Wirtschaftliche Situation von Witwen, Witwern und
Waisen:
Das Hauptziel dieser Studie ist es, die wirtschaftliche
Situation von Witwen, Witwern und Waisen zu ermitteln.
Insbesondere soll deren Situation mit derjenigen von
anderen Haushalten ähnlicher Zusammensetzung verglichen
werden. Als Grundlage für die Analysen dient
hauptsächlich der WiSiER-Datensatz, der vom BSV in
Zusammenarbeit mit mehreren Kantonen, dem Bundesamt für
Statistik und anderen Bundesstellen erstellt wurde.
AKTUARIELLES |

BFS.Die Übersterblichkeit entwickelt sich wie die Epidemie regional unterschiedlich. Während der zweiten Welle von Covid-19 zeigen sich gegenüber den erwarteten Werten erhöhte Todesfallzahlen in den Wochen 44-51, 2020 in der Genferseeregion, von Woche 43, 2020 bis Woche 01,2021 im Espace Mittelland, seit Woche 43, 2020 in der Zentralschweiz, in den Wochen 45 sowie 47, 2020 bis 1, 2021 in der Nordwestschweiz, seit Woche 45, 2020 im Kanton Zürich, seit Woche 44, 2020 in der Ostschweiz, sowie seit Woche 44, 2020 im Kanton Tessin.
In der ersten Welle von Covid-19
zeigte sich 2020 die Übersterblichkeit in der
Genferseeregion in den Wochen 11-18, im Espace
Mittelland in den Wochen 14 und 16, in der
Nordwestschweiz in den Wochen 13 und 14, in Zürich
und der Ostschweiz in Woche 14, in der
Zentralschweiz in Woche 16 sowie im Tessin in den
Wochen 11 bis 16.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt kann sich eine stark
erhöhte lokale Sterblichkeit unter Umständen im
gesamtschweizerischen oder regionalen Durchschnitt
verbergen. Aus technischen Gründen werden nur die
Daten der 18 grössten Kantone in der CSV-Tabelle
dargestellt.
Stabile Mitte

Insgesamt betrachtet blieb der Bevölkerungsanteil in der mittleren Einkommensgruppe von 1998 bis 2018 weitgehend stabil. Am stärksten vertreten war sie 2009 mit einem Anteil von 61,3% der Bevölkerung, am schwächsten 2018 mit 56,6%. Über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg kann jedoch nicht von einer deutlichen Veränderung dieser Gruppe ausgegangen werden.
Gewisse Tendenzen sind dennoch feststellbar. So ist zwischen 2003 und 2007/2008 eine leichte Abnahme des Bevölkerungsanteils in der mittleren Einkommensgruppe zu beobachten. Nach kurzen Anstiegen in den Jahren 2009 und 2015 ist in den jeweiligen Folgejahren wieder ein leichter Rückgang erkennbar, der mit einem anteilmässigen Zuwachs der Einkommensschwachen und Einkommensstarken einhergeht.
RECHTSFÄLLE |
PK-Aetas: Hat die Aufsicht getrödelt?

Der Fall PK-Aetas bringt nicht nur die beschuldigten Stiftungsräte in Zugzwang. Daraus ergeben sich auch für die Aufsichtsbehörde unangenehme Fragen. Das Wahlreglement des Stiftungsrates wurde von der Stiftungsaufsicht 2019 genehmigt. Wenn die Anschuldigungen stimmen, hätten Kontrollorgane früher einschreiten müssen. Im Raum steht auch die Frage, warum die Aufsicht mehrere Monate verstreichen liess, bis sie mit der Aufforderung zur Stellungnahme reagiert hat. Die Aufsichtsbehörde hätte laut Rechtsprechung auch aus eigener Wahrnehmung tätig werden können. Sie hätte nicht zuwarten müssen bis die der Sammelstiftung angeschlossenen Kassen, welchen das Parteirecht zukommt, das Rechtsbegehren stellten.
Lydia Studer führte gegenüber der AWP dazu aus:
Welche Rolle spielt dabei die OAK BV?
Die OAK BV hat keine Kompetenz, im konkreten
Einzelfall bei der Aufsichtsbehörde formalrechtlich
einzugreifen. Der Gesetzgeber wollte der OAK BV
keine konkrete Kompetenz geben, mittels Verfügung an
die Aufsichtsbehörde im Einzelfall eingreifen zu
können. Die Idee des Gesetzgebers war vielmehr, dass
die OAK BV in generell abstrakter Weise
Handlungsanweisungen – Weisungen – erlässt, wenn sie
bei einer oder mehreren Aufsichtsbehörden
feststellt, dass systematische Fehler vorliegen.
Ganz untätig bleibt die OAK BV in diesem
Fall also nicht.
Selbst wenn die OAK BV für konkrete Einzelfälle
nicht zuständig ist, können sich aus der Analyse der
Fälle im Nachhinein sehr wohl Hinweise auf
Verbesserungspotential im Gesamtsystem
herauskristallisieren. Den konkret durch die
Aufsichtsbehörde betroffenen Fall beeinflusst dies
jedoch nicht.
PK Aetas lagert Verwaltung aus
lm Dezember 2O2O wurde die Betriebsführung durch eine lnterims-Geschäftsleitung übernommen. Nach den diversen personellen Änderungen und den damit verbundenen Verzögerungen läuft der Betrieb wieder normal. Es geht nun darum, das erfreuliche Wachstum der letzten Jahre fortzusetzen und auch den Vertrieb entsprechend zu organisieren.
Seit 1. Februar 202L wird die Administration der PK-Aetas durch die Valitas AG wahrgenommen. Die Valitas AG ist ein im Vorsorgemarkt bestens etabliertes Dienstleistungsunternehmen, welches über professionelle Strukturen und grosse Erfahrung verfügt.
lm Rahmen dieser Kooperation wird auch der Vertrieb der PK-Aetas durch Mitarbeiter der Valitas AG betreut. Die Verantwortung wurde Herrn Simon Clénin, Leiter Vertrieb, übertragen. Er wird Sie ab sofort unterstützen und gerne für Sie da sein.
Damit wurde für die PK-Aetas eine strategische Neuausrichtung vollzogen, welche sowohl für die Versicherten wie auch für die Partner und Mitarbeitenden eine sichere und vielversprechende Zukunft ermöglicht. Gleichzeitig ist Kontinuität gewährleistet und alles, was sich bisher bewährt hat, wird beibehalten. Die grossen Herausforderungen im umkämpften Vorsorgemarkt und im kompetitiven Konkurrenzumfeld lassen sich mit diesem Vorgehen besser meistern.
Schreiben Aetas /
Berichte zu Aetas
PK Phoenix gegen Schwyzer KB
Serge Aerne, Gründer der aargauischen Pensionskasse Phoenix, fordert von der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) 30 Millionen Franken Schadenersatz, wie der «Sonntagsblick» am vergangenen Wochenende berichtete.
Es ist der Höhepunkt eines jahrelangen Streits. Seit 2015 ist die SZKB an der Pensionskassen-Verwalterin Assurinvest beteiligt. Diese betreute von 2015 bis 2016 die Kasse der PK Phoenix.
Nach gegenseitigen Beschuldigungen wegen fehlerhaften Verhaltens kam es Ende 2016 zur Trennung. Im Jahr 2019 bemerkte der Stiftungsrat der PK Phoenix ein Loch von 12 Millionen Franken in der Kasse. Gemäss «Sonntagsblick» gab es in der Folge einen forensischen Untersuchungsbericht, der buchhalterische Fehlleistungen in der Verwaltung der Kasse feststellte.
Diese Fehler hätten den grössten Teil des Millionenlochs verursacht, sagt PK-Gründer Aerne. Der Rest gehe auf das Konto der administrativen und juristischen Folgen der Angriffe durch Assurinvest und SZKB gegen die PK Phoenix und seine Person. Dafür verlangt er nun Schadenersatz.
SOZIALVERSICHERUNG |
SGK-S: Beschlüsse zur AHV 21

Die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die am stärksten vom höheren Rentenalter betroffen sind, sollen auf die ersten sechs Jahrgänge beschränkt werden. Zudem soll ein flexibler Rentenbezug in der AHV auch für Frauen erst ab 63 statt 62 Jahren möglich sein. In diesem Sinne will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die AHV21-Vorlage des Bundesrates ändern. Sie schlägt zudem vor, den Plafonds für die Renten von Ehepaaren von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente anzuheben.
Mitteilung SGK /
AHV21 /
SRF
AHV21: Mehr Ehepaarrente trotz Schieflage
Unter Verheirateten scheint das heutige Regime ein grosses Ärgernis zu sein. Allerdings geht oft vergessen, dass Ehepaare in der AHV auch Vorteile haben, vor allem in Form von Witwenrenten und Zuschlägen für Verwitwete. In der Gesamtbetrachtung fallen die Vorzüge stärker ins Gewicht. Durch die Kürzung der Ehepaarrenten spart die AHV 2,8 Milliarden Franken im Jahr, gleichzeitig kosten sie die diversen Privilegien für Verheiratete 3,2 Milliarden. Übrig bleibt ein «Heiratsbonus» von 400 Millionen Franken im Jahr.
Das hindert die Mitte, die vormalige CVP, nicht daran, das Thema emsig zu bewirtschaften. Ihre Vertreter waren es auch, die das Anliegen in der Ständeratskommission einbrachten. Dass sie damit durchkommen, war angesichts der miserablen finanziellen Perspektiven der AHV aber nicht zu erwarten.
Tagungen, Versammlungen, Konferenzen
FEBRUAR
MÄRZ
- 2. März
IZS
BVG-Arena
APRIL
MAI
- 20. Mai, Bern
ASIP
Mitgliederversammlung
JUNI
- 4. Juni, Bern
Vorsorgeforum
Mitgliederversammlung - 9. / 10. Juni, Zürich - Ausweichdatum 29. / 30. September
vps.epas
Vorsorgesymposium. Website
- 9. Juni, Zürich
Swisscanto Vorsorge AG
Ergebnispräsentation der Schweizer PK-Studie 2021 im Rahmen des Vorsorgesymposiums. Website
Aus- und Weiterbildung
FEBRUAR
- 24. Februar, Luzern
vps.epas
Einführung in die berufliche Vorsorge. Modulkurs. Link
- 25. Februar / 4. März, Olten
vps.epas
Pensionskassenführung für Stiftungsräte. Link
MÄRZ
- 3. / 10. / 17. / 24. März, Luzern
vps.epas
Einführung in die berufliche Vorsorge. Modulkurs. Link - 4. / 11. März, Zürich
Fachschule für Personalvorsorge
Einführung in die Sozialversicherungen. Link
- 10. März, online
ASIP
Stiftungsratsausbildung. Link
- 11. /18. / 30. März, Zürich
vps.epas
Afternoon Series. Ausbildungszyklus Vermögensbewirtschaftung. Link
- 19. / 26. März, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (Stufe 1). Link
- 23. März, Zürich
vps.epas
Knifflige Leistungsfälle. Link - 25. März, Zürich
vps.epas
Risikomanagement. Link