BV und Sozialversicherungen 2022
10. Dezember 2021 B

Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2022
10. Dezember 2021
BVG-REFORM |
BVG 21: Eintretensdebatte im NR
7. Dezember 2021

Ruth Humbel (M): Das Ziel der Reform war und ist es, die Umverteilung zu bremsen. Das Bundesratsmodell sieht nun genau das Gegenteil vor, indem die Umverteilung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Es institutionalisiert die Umverteilung, wenn alle BVG-Versicherten beim AHV-pflichtigen Lohn eine zusätzliche Abgabe von 0,5 Prozent machen müssen, je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert – und dies für immer. Der Übergangsgeneration werden sämtliche künftigen Rentnerinnen und Rentner angehören. Beim Bundesratsmodell kann deshalb nicht von einem Ausgleich für die Übergangsgeneration gesprochen werden, sondern es ist de facto ein umlagefinanzierter Ausbau der zweiten Säule. Die 30-jährige Verkäuferin würde 34 oder 35 Jahre lang 0,25 Lohnprozente abgeben, und der Arbeitgeber bezahlt den gleichen Beitrag, damit sie in 35 Jahren einen vom Bundesrat zu bestimmenden Zuschlag bekommen wird.
Katharina Prelicz-Huber (G): Die Hauptkritik am Kompromiss betrifft den Rentenzuschlag via Umlage. Die fairste Variante wird nicht akzeptiert, und dies mit der lapidaren Begründung, das sei eben systemfremd. Ich habe in der Weiterbildung der Pensionskassenspezialisten und -spezialistinnen aber gelernt, dass versicherungsmathematisch gesehen alles machbar ist, wenn man denn will. Also haben wir es hier mit reiner Ideologie zu tun, weil man nicht willig ist, fair mitzuzahlen – im Gegenteil: Den Reichen soll einmal mehr etwas zugeschanzt werden. Wann bitte nimmt das ein Ende?
Léonore Porchet (G): Mais nous avons été victimes d’un sabotage parlementaire, d’une politique politicienne, d’un refus finalement presque dogmatique d’un compromis des partenaires sociaux qui est, ici et maintenant, le seul qui pourrait créer une majorité devant la population.
Regine Sauter (RL): Wir verstehen auch nicht, warum von linker Seite nun zu einer solidarischen Finanzierung aufgerufen wird. Das System der zweiten Säule ist eben genau nicht solidarisch finanziert. Jeder spart für sich sein eigenes Alterskapital, seine eigene Rente an. Das, was heute passiert – diese erzwungene solidarische Finanzierung bzw. die Umverteilung von Erwerbstätigen hin zu Rentnern -, ist völlig systemfremd. Das war nie so gedacht und muss jetzt beendet werden.
Die bürgerliche Seite setzt sich durch
8. Dezember 2021

Obligatorisch versichert sein soll gemäss Nationalrat neu, wer im Jahr mindestens 12’548 Franken verdient. Gemäss geltendem Gesetz liegt diese Schwelle bei 21’510 Franken.
Beim koordinierten Lohn sprach sich die grosse Kammer mit 152 zu 42 Stimmen für eine Halbierung des Abzugs aus. Neu liegt die Versicherungsspanne zwischen 12’443 und 85’320 Franken Jahreseinkommen, statt zwischen 25’095 und 86’040 Franken. Ein Minderheitsantrag der Grünliberalen, der den Koordinationsabzug ganz streichen wollte, scheiterte klar.
Ebenso beschloss der Rat eine Glättung der Sparbeiträge respektive Altersgutschriften. Wer zwischen zwanzig und 44 Jahre alt ist, dem sollen neu neun Prozent des koordinierten Lohnes abgezogen werden. Heute sind es sieben Prozent für Arbeitnehmende im Alter von 25 bis 34 Jahren und zehn Prozent für die 35- bis 44-Jährigen.
Ab 45 Jahren bis zur ordentlichen Pension sollen es neu noch 14 statt 18 Prozent sein. Heute liegen die Sparabzüge bei 15 Prozent (45 bis 54) respektive 18 Prozent (55 bis Rentenalter). Fünf Minderheiten schlugen andere Modelle mit einer anderen Aufsplittung nach Alter und Prozentsatz vor. Sie alle scheiterten aber deutlich.
Dafür senkte der Rat das Eintrittsalter für die BVG-Pflicht von heute 25 auf neu zwanzig Jahre. Auch bei diesem Punkt hatten Minderheitsanträge keine Chance, die eine höhere Eintrittsschwelle verlangten.
Auch am Mittwoch folgt der Nationalrat mit deutlichen Mehrheiten dem Modell seiner Kommission. Alle Minderheitsanträge in Block 2 zu den Themen Kompensation und Finanzierung, die meisten von Seite der SP und Grünen, wurden abgelehnt. Die bürgerlichen Parteien konnten sich damit durchsetzen. Die bundesrätliche Vorlage mit ihrem wichtigsten Anliegen blieb chancenlos. Die Idee eines kollektiv finanzierten Zuschlags für alle Pensionierten ist fürs erste vom Tisch.
Es folgte noch Block 3 unter dem Titel “Diverses”, der u.a. Minderheitsanträge enthielt für den Ausbau der Weiterversicherung für Versicherte, die vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, dïe Einführung von Erziehungsgutschriften, die Festlegung von Grundsätzen für die Berechnung der Risikokosten durch den Bundesrat, die Erhöhung der Legal Quote, den Ausbau der Säule 3a.
Erfolg hatte lediglich der Minderheitsantrag auf Streichung des Ausbaus von Säule 3a, womit die Linken in dieser für sie durchs Band enttäuschenden Debatte wenigstens einen kleinen Triumph feiern durften.
Dass die SGK-N Lösung somit praktisch unverändert verabschiedet wurde – die Gesamtabstimmung ergab 126 zu 66 Stimmen – war so nicht unbedingt zu erwarten gewesen. Das Resultat ist Folge der ungewohnten Geschlossenheit der bürgerlichen Parteien in sozialpolitischen Fragen. Das Geschäft geht jetzt an den Ständerat.
PK-Verband
erleichtert über
Ausgang der NR-Debatte
8. Dezember 2021

"Der Mittelweg/ ASIP zeigt sich erleichtert über den heutigen Entscheid des Nationalrats zur Reform der zweiten Säule. Der vom Nationalrat mit 126 zu 66 Stimmen unterstützte Reformvorschlag berücksichtigt zwei zentrale Tatsachen, die im Modell des Bundesrats keine Beachtung fanden. Er kostet dank gezielter Kompensation weniger, bedeutet aber dennoch bessere Rentenleistungen für Frauen, Teilzeitarbeitende und Tieflohnempfänger.
Zum einen sind in den Pensionskassen ausreichend Rückstellungen für Pensionierungsverluste vorhanden. Diese können nun gemäss ihrem Zweck zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration verwendet werden. Dadurch kommt die Reform sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erheblich günstiger.
Zum anderen sind 86 Prozent der Versicherten in so genannten umhüllenden Pensionskassen versichert. Diese werden von der Reform nichts merken, weil die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte ihrer Pensionskassen die notwendigen Anpassungen an die gestiegene Lebenserwartung bereits umsetzen konnten. Nur 14 Prozent der Versicherten sind überhaupt von der Reform betroffen. Die Tatsache, dass der Nationalrat trotzdem Ausgleichszahlungen für 35 bis 40 Prozent leisten will, bedeutet, dass mehr als jeder fünfte Versicherte durch die Reform in den Genuss einer Rentenerhöhung kommt. Am meisten davon profitieren Tieflohnempfängerinnen und -empfänger sowie Teilzeitarbeitende, was insbesondere Frauen betrifft.
«Alles in allem bedeutet diese Reform eine Stärkung der zweiten Säule ohne unnötige Kosten und einen finanzierbaren, gezielten sowie generationengerechten Ausbau der Rentenleistungen für sozial schwächer gestellte Versicherte», so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Es liegt ein ausgewogener Vorschlag vor, den die Mittelweg-Organisationen, wie z.B. der Schweizerische Baumeisterverband und Gastrosuisse, unterstützen."
SGB: “Pfusch-Vorlage”
9. Dezember 2021
Der Nationalrat streicht die Verbesserungen der skandalös tiefen PK-Renten der Frauen. Stattdessen übernimmt das Parlament die «Pfusch-Vorlage» der Kommission und schafft damit Willkür und Ungleichbehandlung. Unter dem Strich bleiben massiv höhere Kosten für sinkende Renten. Vom Banken und Versicherungsmodell profitieren einzig die Top-Einkommen durch neue Steueroptimierungen in der 2. Säule.
Die Beschlüsse des Nationalrats
8. Dezember 2021

Kompensation: 15 Jahrgänge sollen nach Einführung der Revision für ihre Verluste durch die Kürzung des Umwandlungssatzes entschädigt werden. Sie sollen jeweils auf fünf Jahre abgestuft 2400, 1800 respektive 1200 Franken pro Jahr erhalten. Der Sozialpartner-Kompromiss will einen Rentenzuschlag für alle.
Eintrittsschwelle: Bereits ab einem Jahreslohn von 12’548 Franken pro Arbeitgeber sind Arbeitnehmende soll man neu obligatorisch versichert sein. Im Moment liegt diese Schwelle bei 21’510 Franken.
Koordinationsabzug: Der Nationalrat hat ihn halbiert, von 25’095 auf 12’443 Franken. Neu soll die Versicherungsspanne zwischen 12’443 und 85’320 Franken Jahreseinkommen liegen, statt zwischen 25’095 und 86’040 Franken.
Sparalter: Das Eintrittsalter in die zweite Säule soll von 25 auf zwanzig Jahre sinken. Das Ansparen in die Pensionskasse soll also fünf Jahre früher als bisher beginnen.
Lohnabzüge: Neu soll es nur noch zwei statt wie bisher vier Kategorien geben. Zwanzig- bis 44-jährigen Arbeitnehmenden sollen Sparbeiträge von insgesamt neun Prozent vom Gehalt abgezogen werden. Vom 45. Altersjahr bis zur Pensionierung sollen es neu 14 Prozent sein.
Finanzierung: Pensionskassen sollen aus ihren Rückstellungen mitzahlen müssen. Dazu käme ein Abzug von 0,15 Prozent auf dem versicherten Lohn.
Erwerbsunterbruch: Bei Erwerbsunterbruch sollen sich neu auch unter 58-jährige Arbeitnehmende ohne Unterbruch zu hundert Prozent weiterversichern können. Die Altersgrenze soll aufgehoben werden.
SP unter Zwang zur Kompromisslosigkeit
8. Dezember 2021

Links sitzt man im Schützengraben. Die SP wird es auf absehbare Zeit kaum mehr wagen, der bürgerlichen Mitte bei derart zentralen Themen wie der Altersvorsorge auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Ein Kompromiss, wie sie ihn bei der 2017 gescheiterten Rentenreform mit der CVP eingegangen ist, scheint heute undenkbar. Die SP müsste befürchten, von den Grünen subito links überholt zu werden. Es wäre verheerend für die Genossen. Ihre Hoffnungen, im linken Lager dereinst wieder die alte Hierarchie herzustellen, ruhen stark auf der Sozialpolitik. Und so zwingen sich die beiden Parteien gegenseitig, eng am linken Rand zu verharren.
Für die bürgerlichen Parteien bedeutet das, dass sie auf eigene Faust mehrheitsfähige Lösungen suchen müssen. Bis anhin scheint das zu gelingen. Im Vergleich mit früheren Rentendebatten funktioniert die Zusammenarbeit von SVP, FDP und Mitte zurzeit deutlich besser. Am Mittwoch haben sie im Nationalrat eine pragmatische BVG-Vorlage verabschiedet, der sich am Ende auch die Grünliberalen angeschlossen haben. Natürlich ist das Paket noch nicht perfekt, namentlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis der geplanten Ausweitung der zweiten Säule sollte noch einmal kritisch hinterfragt werden.
Im grossen Ganzen aber stimmt der Weg. Entgegen den Unkenrufen von links ist die BVG-Reform auch in dieser abgespeckten Version alles andere als eine unsoziale Abbauvorlage. Ursprünglich war das Ziel der reine Erhalt des gesetzlich garantierten Rentenniveaus. Nun gehen die Bürgerlichen darüber hinaus. Auch Personen, die von der Reform nicht direkt betroffen sind, sollen einen Rentenzuschlag erhalten. (…)
Wenn die bürgerliche Mehrheit weiterhin mit so viel Augenmass zu Werke geht, stehen die Chancen für die Rentenreformen gut. Und die Linke kann sich ganz ihrem internen Machtkampf widmen.
Kommentare zu BVG 21-Entscheiden
9. Dezember 2021
Dass diese Vorlage eine Volksabstimmung überstehen wird, ist unwahrscheinlich. 2010 scheiterte der letzte Versuch, an der Urne eine Mehrheit für tiefere Umwandlungssätze zu gewinnen. Anders als damals enthält der jetzige Vorschlag zwar gewisse Abfederungen, diese dürften in ihrer Komplexität aber schwierig zu vermitteln sein. Eingängiger ist da die Warnung von Gewerkschaftschef Pierre-Yves Maillard: Man werde mehr einzahlen, im Alter aber weniger erhalten.
Letztlich demonstrieren die Bürgerlichen, dass sie bereit sind, ein Scheitern in Kauf zu nehmen. Lieber leben sie mit den heutigen Missständen weiter, als dass sie eine zusätzliche Umverteilung unter den BVG-Versicherten erlauben. Diese Orthodoxie ist riskant. Das Problem der unterfinanzierten Renten wird sich verschärfen. Irgendwann steigt im Volk die Bereitschaft zu radikalen Lösungen – vielleicht sogar zu einer Volkspension, wie man sie sich linksaussen erträumt. Mitte-rechts sollte sich im eigenen langfristigen Interesse Kompromissen nicht völlig verschliessen.
Ruedi Studer schreibt im Blick:
Die Bürgerlichen zeigen keine Gnade: Sie wischen den Sozialpartner-Kompromiss vom Tisch und drücken der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ihren Stempel auf. Mit 126 zu 66 Stimmen stellten sich SVP, FDP, Mitte und GLP in der Gesamtabstimmung im Nationalrat hinter die Reform, mit der die zweite Säule umgekrempelt wird.
BVG 21: Mettler kontra SGK-N-Modell
7. Dezember 2021
Der Plan der GLP basiert auf dem Umlageverfahren, das man aus der AHV kennt: Die Rentenzuschläge werden Monat für Monat direkt von den Erwerbstätigen und den Pensionskassen zu den Neurentnern querfinanziert. Somit bleiben die jährlichen Kosten lange konstant, sie entsprechen jeweils nur gerade den Zuschlägen, die in diesem Jahr ausgezahlt werden. Es ist keine Gesamtbetrachtung für die ganze Zeit, in welcher die Zuschläge ausgezahlt werden. Es dürfte gut und gern um die 50 Jahre dauern, bis schliesslich der letzte Angehörige der Übergangsgeneration verstorben sein wird.
Anders in der Variante der bürgerlichen Allianz: Ihr Vorschlag geht vom Prinzip der Kapitaldeckung aus, auf dem das ganze BVG basiert. Hier erhält jeder Neurentner bei der Pensionierung eine einmalige Aufstockung seines Alterskapitals, die so berechnet ist, dass sich damit seine Rentenzuschläge bis zum Tod bezahlen lassen. Somit fallen die gesamten Kosten jeweils unmittelbar bei der Pensionierung an. Die Sache ist nach 15 Jahren erledigt, wenn der letzte «Übergangsrentner» in Pension geht, während die Kosten in der GLP-Version jährlich auflaufen.
BVG-Revision: Nur mit Verbesserungen
für die Frauen?
11. Dezember 2021

Parallel dazu
versucht sich das
Parlament an der zweiten
Säule. Ein tieferer
Umwandlungssatz lässt
sich schwer verkaufen.
Die genauen Kommastellen
im technisch
komplizierten
Umwandlungssatz sind
nicht das, was die Leute
in ihrem
Abstimmungsentscheid
beeinflusst. Den Leuten
ist aber durchaus
bewusst, dass eine
Senkung des
Umwandlungssatzes zu
tieferen Renten führt.
Diese Senkung startet
bei einer
Volksabstimmung mit
einem enormen Gegenwind
von über 70 Prozent
Ablehnung – ähnlich
unbeliebt ist nur
Rentenalter 67. Das
zeigen die vorliegenden
Umfragezahlen von 2015
bis 2017. Deshalb ist
die BVG-Reform ganz
anders gelagert als die
AHV-Reform.
Aber dann
wäre der Kompromiss, den
Gewerkschaften und
Arbeitgeber ausgehandelt
haben, eigentlich der
einzig Richtige? Ein
Rentenzuschlag für alle
im Gegenzug zu
Rentenkürzungen.
In der Tat braucht eine
solche Vorlage ein
klares, starkes
Gegenstück zur
Rentenkürzung. Also
mindestens ein Element,
das klar und
verständlich als
Verbesserung
kommuniziert werden
kann. Auch im rechten
Lager ist anerkannt,
dass im BVG die
Teilzeiterwerbstätigen
schlecht fahren. Und die
Frauen arbeiten in der
Schweiz zu etwa 80
Prozent Teilzeit. Mit
einer Reform müsste man
meines Erachtens klar
benennen können, wie
viele Frauen welche
nachhaltigen und
spürbaren Verbesserungen
bekommen. Mit der
Variante, die der
Nationalrat nun
beschlossen hat, ist das
nicht ausreichend der
Fall. Der
Sozialpartnerkompromiss
enthielt eine
nachhaltige
Verbesserung, wenn auch
für alle Versicherten,
also nicht so
zielgerichtet. Das wäre
sicher klarer
kommunizierbar gewesen.
Bei der
Nationalrats-Reform gibt
es für die Linke keinen
Grund, darauf
einzusteigen.
“Lex UBS”
2. Dezember 2021
Wie Kommissionsunterlagen zeigen, stammt de Courtens Plan direkt vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sowie vom Pensionskassenverband (Asip). SVV und Asip hatten der Kommission ihre Pläne bereits Anfang 2021 bei einem Besuch in Bern auf den Tisch gelegt. Die Kommission beauftragte darauf das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Wünsche durchzurechnen.
De Courten übernahm den Plan des Versicherungsverbands, wobei er etwa bei der zeitlichen Beschränkung der Zusatzrente dem noch radikaleren Asip folgt. Hinter diesem steht der noch mächtigere Arbeitgeberverband der Banken – an dessen Spitze: Lukas Gähwiler, Präsident der UBS Schweiz und eben zum Vize des Gesamtkonzerns gewählt.
Für dieses Ja zu de Courtens Plan haben die Versicherer und Banken monatelang über ihre Drähte in die Kommission lobbyiert. Und diese sind kurz: Präsident des Versicherungsverbands ist Rolf Dörig, Chef des grössten Schweizer Versicherers Swiss Life. SVP-Mann Dörig hat beste Verbindungen zu Kommissionsvize Albert Rösti, mit dem er die SVP-Stiftung «für bürgerliche Politik» anführt.
“Eine bürgerliche Mannschaftsleistung”
2. Dezember 2021

WOZ: Herr de
Courten, Sie haben alle Wünsche der Banken sowie des
Versicherungs- und des Pensionskassenverbands in Ihrer
Kommission durchgebracht. Sie sind ein Lobbyist.
Thomas de Courten: Nein. Der Kompromiss
von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband, den der
Bundesrat übernommen hat, ist unausgeglichen. Wir haben
unter bürgerlichen Politikern ein Gespräch geführt, in
das wir auch die Versicherungen miteinbezogen haben, ja.
Die entwickelten Modelle haben wir in den politischen
Prozess eingebracht. Was nun auf dem Tisch liegt, ist
aber nicht der Plan des Versicherungs- oder des
Pensionskassenverbands.
Doch. Sie haben die von den Sozialpartnern
vorgeschlagene Abgabe auf den Lohn und entsprechend auch
die Rentenzuschläge massiv gekürzt; es sollen nicht mehr
alle einen Zuschlag erhalten.
Es stimmt, dass wir keinen Ausbau wollen: Es sollen nur
jene etwas erhalten, die wegen der Reform sonst eine
Einbusse hätten.
Von vorne: Der Bundesrat will eine Abgabe auf
Löhne bis maximal 860 400 Franken, Sie aber wollen nur
Löhne von bis zu rund 86 000 Franken belasten. Sie
wollen Topverdienende schonen.
Umverteilt wird bereits in der AHV, und der
Sozialpartnerkompromiss will das nun auch in der
Berufsvorsorge. Ich bin der Meinung, dass die
Solidarität in der ersten Säule ausreicht. Wir wollen
keine Umverteilung in der zweiten Säule …
Die Wünsche der Unia
4. Dezember 2021
Der eindeutige Tenor: Mehr Zeit zum Leben, statt immer länger arbeiten. In einer Resolution forderten [die Delegierten] eine massive Reduktion der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für die unteren und mittleren Einkommen. Eine Erhöhung des Rentenalters, die derzeit von der bürgerlichen Mehrheit durchs Parlament gepeitscht wird, wird Unia mit einem Referendum bekämpfen.
AHV-REFORM |
Höheres Rentenalter – Notwendigkeit oder Wunschdenken
8. Dezember 2021
Eine Initiative fordert das Rentenalter 66. Doch wäre der Arbeitsmarkt bereit dafür? Finden über 60-Jährige noch einen Job? Diese Fragen diskutiert Reto Lipp im «Eco Talk» mit drei direkt Betroffenen.
AHV 21: Zuschläge für 9 Frauen-Jahrgänge
7. Dezember 2021

Über dieses Modell wird nun der Ständerat debattieren müssen. Umstritten zwischen den Räten sind aber noch weitere Punkte. So will der Nationalrat verhindern, dass die Rentenzuschläge dazu führen, dass allfällige Ergänzungsleistungen geschmälert werden. Der Ständerat sieht bislang auch hiervon ab.
AHV 21 “in der Falle der Linken”
3. Dezember 2021
Der nächste Anlauf für eine Reform der AHV steht kurz bevor: In der laufenden Session dürfte das Parlament die Vorlage «AHV 21» endlich verabschieden. Das letzte Wort hat das Stimmvolk voraussichtlich im September 2022. Im Parlament ist im Wesentlichen nur noch eine Frage offen: Wie soll der finanzielle Ausgleich für die ersten Frauen aussehen, die von der geplanten Erhöhung ihres Rentenalters auf 65 Jahre betroffen sind?
Umstritten ist nicht nur die Höhe dieser lebenslangen Rentenverbesserungen, sondern auch die Frage, wie viele Jahrgänge von Frauen davon profitieren sollen. Die Vorentscheide deuten darauf hin, dass das Parlament sich auf neun Jahre einigen wird: All jene Frauen sollen zum Handkuss kommen, die ihr Rentenalter in den ersten neun Jahren nach der Umsetzung der Reform erreichen.
Die Zukurzgekommenen in der AHV
8. Dezember 2021
Zusammenfassend kann gesagt werden: In der AHV sind es die verheirateten Frauen und Mütter, die dank Erziehungsgutschriften, Verwitwetenzuschlag und Ehegattensplitting im heutigen Recht sehr gut fahren oder anders gesagt, privilegiert sind. Wer jedoch keine Kinder hat und deshalb keine beitragslosen Erziehungsgutschriften angerechnet bekommt und wer ledig ist und nie einen Verwitwetenzuschlag in Anspruch nehmen kann, für den liegt die Messlatte um je eine maximale
Altersrente zu erhalten, deutlich höher. Und das gilt für Frauen wie für Männer.Wenn also überhaupt eine Gruppe von Frauen aufgrund der geplanten Erhöhung des Rentenalters Anspruch auf Ausgleichsmassnahmen haben sollte, dann wären es am ehesten die Alleinstehenden ohne Kinder, die jeden Beitragsfranken selbst erarbeiten und berappen müssen. Sie haben im heutigen System – zusammen mit den ledigen Männern – das Nachsehen.
PARLAMENT |
L-QIF mit viel Polemik
10. Dezember 2021

Rytz Regula (G, BE): Gäbe es einen Oscar für erfolgreiches Politik-Lobbying in der Schweiz, dann ginge er in diesem Jahr an die Finanzindustrie. Sie hat es geschafft, dem Ständerat mit dem Limited Qualified Investor Fund ein neues Anlageinstrument zu verkaufen, dessen Nutzen, dessen Inhalt, dessen Wirkung und dessen Risiken kaum jemand hier wirklich beurteilen kann. Es ist eine Blackbox, das haben wir auch bei der Kommissionsarbeit gesehen. Mehrere gestandene Wirtschaftspolitikerinnen und -politiker haben während der Beratung offen eingestanden, dass sie von dieser ganzen Geschichte nur Bahnhof verstehen. Trotzdem ist dieses neue, unregulierte Anlagevehikel für institutionelle Anleger in der Schweiz im Ständerat einstimmig durchgewunken worden. Das ist doch wirklich oscarreif.
Darauf Bundesrat Maurer:
Maurer Ueli, Bundesrat: Die Vorlage, die Änderung des Kollektivanlagengesetzes, geht auf einen Vorstoss zurück, den beide Kammern angenommen haben. Diesen Vorstoss, liebe Frau Rytz, habe ich nicht bestellt. Ich bitte Sie, solche Unterstellungen zu unterlassen. Aber wenn Sie schon polemisieren wollen, dann kann ich das auch, dann würde ich Ihnen postwendend den Oscar für die Verdrängung von Arbeitsplätzen ins Ausland verleihen. (Teilweise Unruhe, teilweise Beifall) Das machen Sie, indem Sie nicht bereit sind, diese Vorlagen zu debattieren. Genau darum geht es: Wir wollen Arbeitsplätze in der Schweiz erhalten bzw. wir wollen ein Geschäft, das zunehmend auf ausländische Finanzplätze ausgelagert wird, wieder in die Schweiz zurückholen.
Ratsprotokoll /
Geschäft 20.062 /
Tages-Anzeiger /
Mitteilung sda
Motion zur Versicherungspflicht
bei mehreren Beschäftigungen
8. Dezember 2021

In seiner Begründung verweist der BR auf die administrativ komplexe Durchführung und empfiehlt dafür die Abschaffung des Koordinationsabzugs, was die Kommission ablehnt.
Motion /
Bericht zur berufl. Vorsorge bei mehreren
Arbeitgebern
PENSIONSKASSEN |
Bundesmittel für
geschlossene
Vorsorgewerke
der Publica
10. Dezember 2021
Der
Bundesrat soll nach
dem Willen des
Nationalrats Geld in
gewisse Bereiche der
Bundespensionskasse
Publica einschiessen
dürfen. Er hat einer
Gesetzesänderung
zugestimmt, welche
die Stabilität der
sogenannten
geschlossenen
Vorsorgewerke der
Publica
sicherstellen soll.
Hintergrund ist die
Verselbständigung
von Bundesbetrieben
wie der Swisscom
oder der Ruag um die
Jahrtausendwende.
Damals beliessen
diese Betriebe ihre
pensionierten
Mitarbeiter in der
Publica. So
entstanden
Vorsorgewerke
ausschliesslich mit
Rentnern. Einige
drohen in
finanzielle
Schieflage zu
geraten. Das
Geschäft geht an den
Ständerat. BR Maurer
führte dazu aus:
Weiterlesen »In diesen sieben geschlossenen Vorsorgewerken gab es Ende 2020 bei einem Kapital von gut 3 Milliarden Franken noch 8374 Rentner. Das könnte reichen, gegeben ist es aber nicht. Wir schaffen hier die Grundlage, damit der Bund notfalls eingreifen und die Unterdeckung aufheben kann, falls die Vorgabe nicht erreicht würde.
Innerhalb dieser Versicherungen gibt es verschiedene Deckungsgrade: Es gibt solche, die haben eine relativ stabile Überdeckung – das sind die Grösseren -, und wir haben die Kleinen, die sich eher in einer Unterdeckung befinden. Mit diesem Artikel schaffen wir die Möglichkeit, dass Ihnen der Bund eine entsprechende Finanzvorlage unterbreiten kann; diese können Sie dann noch einmal prüfen, um eine Unterdeckung, falls sie entstehen sollte, zu verhindern.
KAPITALANLAGEN |
UBS PK-Performance November 2021
10. Dezember 2021

-
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im November insgesamt eine durchschnittliche Performance von -0,26% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn erwirtschafteten sie eine Rendite von 6,55% und seit Messbeginn 2006 eine Rendite von 75,11%.
-
Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen war mit 1,62% geringer als sonst. Das beste Ergebnis von 0,53% wie auch das schlechteste von -1,09% lieferte eine grosse Pensionskasse mit mehr als CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen. In allen Gruppen war eine Mehrzahl der Ergebnisse zumindest leicht im negative Bereich. Die Bandbreite bei den mittleren (1,22%) und den kleinen Pensionskassen (1,17%) war deutlich geringer als bei den grossen (1,62%).
-
Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) lag mit durchschnittlich 1,25, kaum eine Veränderung zum Vormonat (1,26). Die grossen Pensionskassen (1,40 und die mittleren (1,32) wiesen eine deutlich höhere risikoadjustierte Rendite auf als die kleinen (1,11).
Zürcher Wohnsozialismus
30. November 2021

Die SP plant, mit einem staatlichen Vorkaufsrecht und eingeschränkten Renditen die Immobilienfirmen [und Pensionskassen] zu schwächen. Der Hauseigentümerverband warnt davor. Beat Metzler schreibt im Tages-Anzeiger:
Eigentlich sollten Stadt und Genossenschaften den Zürcher Wohnungsmarkt erobern. So lautet ihr politischer Auftrag.
Stattdessen befinden sie sich in der Defensive. Am Erobern sind hingegen professionelle Immobilieninvestoren, Fonds und Pensionskassen. Sie kaufen ein Stadtzürcher Haus nach dem anderen. So haben sie ihren Anteil in den letzten zehn Jahren von einem Viertel auf fast ein Drittel gesteigert. Machen sie so weiter, wird ihnen gemäss Berechnungen der SP bis 2050 die Hälfte aller Mietwohnungen in der Stadt Zürich gehören.
Diese «feindliche Übernahme» möchte die SP verhindern. Am Freitag hat die Partei ihre Gegenmassnahmen vorgestellt, darunter drei Volksinitiativen. Nur so liessen sich die Mieten in den Griff bekommen, die «skandalöse Umverteilung» von der Zürcher Bevölkerung zu börsenkotierten Konzernen stoppen und die «überwältigende Nachfrage nach günstigen Wohnungen» bedienen, sagte Nationalrätin Jacqueline Badran.
VERSICHERTE |
Bundesrat hält an Ruhestandsgehalt fest
11. Dezember 2021

Die Magistratspersonen des Bundes (Bundesrätinnen und Bundesräte, Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler) sind während ihrer Amtszeit nicht den Regelungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) unterstellt. Stattdessen können ehemalige Magistratspersonen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ein jährliches Ruhegehalt in der Höhe einer halben Jahresbesoldung beziehen.
Der Bundesrat hat mögliche Alternativen zum Ruhegehalt im Bereich der beruflichen Vorsorge in Zusammenarbeit mit der Pensionskasse des Bundes PUBLICA geprüft. So könnten ehemalige Magistratspersonen in die berufliche Vorsorge eingebunden werden, zum Beispiel mit einer Versicherung im «Kaderplan Bund» der PUBLICA. Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass auf diesem Weg die finanzielle Absicherung im heutigen Umfang nur ungenügend sichergestellt werden könnte. Das notwendige Kapital für eine Altersrente in der Höhe des heutigen Ruhegehaltes könnte innerhalb der üblichen Amtsdauer der Magistratspersonen nicht angespart werden.
PERSONELLES |
Drei neue Partner bei PPCmetrics
30. November 2021
Oliver
Kunkel
(1975) verantwortet
den Geschäftsbereich
«Asset Manager
Selection». Er
verfügt über einen
Master der
Universität
Maastricht in
Wirtschaftswissenschaft
mit Schwerpunkt
«Real Estate Finance».
Er ist Dozent am
Center for Urban &
Real Estate
Management CUREM der
Universität Zürich,
an der Hochschule
Luzern sowie an der
Fachschule für
Personalvorsorge.
Dr.
Oliver Dichter
(1984) verfügt dank
seiner langjährigen
Erfahrung in
verschiedenen
Unternehmen über
umfassendes Know-how
im finanziellen
Risikomanagement und
in der Ausarbeitung
von
Anlagestrategien.
Als Leiter des
Geschäftsbereichs
«Asset Liability
Management»
unterstützt Dr.
Oliver Dichter
Investoren in der
Schweiz und in
Europa dabei, die
Anlagerisiken ihrer
Institution
einzuschätzen und
optimale
Anlagestrategien zu
entwickeln. Dichter
studierte
Volkswirtschaft an
der Universität
Bern, wo er auch zum
Thema
Pensionskassenrisiken
promovierte. Er ist
Lehrbeauftragter an
der Universität
Luzern.
AKTUARIELLES |
Neue technische Grundlagen
VZ 2020, steigende
Lebenserwartung
10. Dezember 2021
Die Lebenserwartung hat bei den 65-jährigen Männern im Vergleich zu den vor fünf Jahren publizierten Grundlagen mit 0.71 Jahre deutlich zugenommen (von 20.91 auf 21.62). Auch bei den 64-jährigen Frauen ist eine deutliche Zunahme um 0.72 Jahre (von 23.95 auf 24.67) zu verzeichnen.
Im Jahr 2020 wurde vermutlich aufgrund von Corona eine deutliche Übersterblichkeit verzeichnet. Sie konzentriert sich auf den Zeitraum ab ca. Mitte Oktober bis Ende Dezember 2020. Im Sinne des Vorsichtsprinzips werden die Todesfälle der letzten beiden Monate dieses Jahres bei den Beobachtungen weggelassen und beim Bestand unter einjährigem Risiko eine entsprechende Herabsetzung berücksichtigt.
Die Invaliditätswahrscheinlichkeit hat bei den Männern in allen Alterskategorien deutlich abgenommen. Bei den Frauen ist nur eine leichte Abnahme zu verzeichnen, die sich vor allem in jüngeren Jahren zeigt.
STATISTIK |
Haushaltseinkommen 1995-2020
1. Dezember 2021
SOZIALVERSICHERUNG |
AHV 21 “in der Falle der Linken”
3. Dezember 2021
Der nächste Anlauf für eine Reform der AHV steht kurz bevor: In der laufenden Session dürfte das Parlament die Vorlage «AHV 21» endlich verabschieden. Das letzte Wort hat das Stimmvolk voraussichtlich im September 2022. Im Parlament ist im Wesentlichen nur noch eine Frage offen: Wie soll der finanzielle Ausgleich für die ersten Frauen aussehen, die von der geplanten Erhöhung ihres Rentenalters auf 65 Jahre betroffen sind?
Umstritten ist nicht nur die Höhe dieser lebenslangen Rentenverbesserungen, sondern auch die Frage, wie viele Jahrgänge von Frauen davon profitieren sollen. Die Vorentscheide deuten darauf hin, dass das Parlament sich auf neun Jahre einigen wird: All jene Frauen sollen zum Handkuss kommen, die ihr Rentenalter in den ersten neun Jahren nach der Umsetzung der Reform erreichen.
Sozialhilfeschulden mit
Pensionskassen-Geldern
zurückzahlen?
30. November 2021
TERMINE |
Tagungen, Versammlungen, Konferenzen
2022
JANUAR
- 10. Januar, Bern
ASIP
Start ins Vorsorgejahr 2022, Mitgliederanlass - 13. Januar, Dübendorf
BVS Zürich
Informationstage zur berufl. Vorsorge. Infos
- 20. Januar, Dübendorf und Online
BVS Zürich
Informationstage zur berufl. Vorsorge. Infos
- 26. Januar, Bern
Aon
Vorsorgeapéro 2022, Infos
FEBRUAR