CS-Übernahme durch UBS, Folgen für PKs
20. März 2023 B
Die absehbaren Verluste
21. März 2023
Die
Konti, welche die Pensionskassen bei der Credit Suisse
haben, scheinen sicher?
Das sehen wir auch so. Die Interventionen der letzten
Tage haben gezeigt, dass die ‘too big to fail’-Banken
eine implizite Staatsgarantie aufweisen, und die CS wird
nun in eine solide Bank integriert.
Nahezu alle Schweizer Pensionskassen
haben in Aktien und Obligationen der Credit Suisse
meistens via Anlagefonds investiert. Kann man den
Schaden hier schon abschätzen?
Hier ist das Bild sehr differenziert. Etwas zynisch
gesprochen, ist der Abschreiber auf den Aktien aufgrund
der Rettungsaktion das kleinste Problem. Die grossen
Verluste haben die Aktionäre schon früher zu verbuchen
gehabt. Bei den Obligationen im engeren Sinn erwarte
ich, immer gegeben mein heutiger Wissensstand, eine
Beruhigung der Lage und dass diese normal zurückbezahlt
werden.
Die “Renten sind sicher”
21. März 2023
Radio SRF geht in einem Beitrag auf Fragen der Sicherheit von PK-Geldern und Renten in der Folge des CS-Debakels ein.
Verluste sind überschaubar
21. März 2023

Das Ende der Grossbank Credit Suisse (CS) hat Folgen für die berufliche Vorsorge. Pensionskassen verlieren einerseits Geld, weil sie mit dem tiefen Übernahmepreis nur noch sehr wenig Geld für ihre CS-Aktien erhalten. Andererseits werden die sogenannten Coco-Anleihen komplett wertlos. Das sind Anleihen, die ein Finanzinstitut bei einem kritischen Ereignis von Fremd- in Eigenkapital umwandeln kann.
Die CS schreibt auf diese Weise Fremdkapital im Umfang von 16 Milliarden Franken ab. Für die Eigentümer dieser Anleihen bedeutet das im vorliegenden Fall einen Totalverlust. Betroffen sind dem Vernehmen nach insbesondere institutionelle Anleger wie Pensionskassen. Diese Anleihen sind attraktiv, weil sie eine vergleichsweise hohe Rendite bringen. Wie das aktuelle Beispiel zeigt, ist damit aber auch ein entsprechendes Risiko verknüpft.
Statistisches zur CS-Übernahme durch die UBS
21. März 2023
Medianlöhne im Finanzwesen
2020 belief sich der Bruttomedianlohn im
Wirtschaftszweig Finanzdienstleistungen (Banken)
für eine 100%-Stelle auf 10 317 Franken pro
Monat. Zum Vergleich: Der Bruttomedianlohn für
die gesamte Schweizer Privatwirtschaft lag im
gleichen Jahr bei monatlich 6361 Franken für
eine Vollzeitstelle. Im Bankenwesen verdienten
Arbeitnehmende ohne Führungsfunktion 7142
Franken brutto pro Monat, das obere Kader 15 571
Franken.
“PKs doppelt benachteiligt”
21. März 2023

Die Schweizer Pensionskassen, deren Interessen die Ethos Stiftung verteidigt und vertritt, werden durch diese Transaktion doppelt benachteiligt. Erstens werden sie als Aktionärinnen der beiden Banken an der Generalversammlung nicht über den Kauf abstimmen können, da eine Verordnung des Bundesrates eine Abweichung von der Bestimmung des schweizerischen Fusions- und Übernahmegesetzes erlaubt.
Zweitens werden sie in Zukunft, wie alle Kundinnen und Kunden (Pensionskassen, KMU, Privatpersonen usw.), mit den Risiken konfrontiert sein, die eine marktbeherrschende Stellung einer einzigen Grossbank auf dem Schweizer Markt mit sich bringt.
BVG-REFORM |
Arbeitgeberverband: “Zielsetzung erfüllt”
17. März 2023

In der Schlussabstimmung haben die eidgenössischen Räte die Reform der zweiten Säule angenommen. Damit geht ein zäher und langandauernder politischer Prozess zu Ende, den auch die Arbeitgeber stark mitgeprägt haben. Nun steht fest: Man mag sich über den Weg gestritten haben, die Zielsetzungen der Reform sind aber allesamt erfüllt.
Bei einem Marathon sind bekanntlich die letzten Kilometer die schlimmsten. Ähnlich zäh gestalteten sich auch die finalen Diskussionen zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Nach über zweijähriger Beratung in den eidgenössischen Räten war am Ende gar eine Einigungskonferenz notwendig, um die verbleibenden Differenzen aus dem Weg zu räumen. Mit der Schlussabstimmung am letzten Tag der Frühjahrssession hat das Leiden aber ein Ende gefunden: National- und Ständerat haben die Vorlage mit deutlicher Mehrheit angenommen.
“Rentenerhalt im Parlament gescheitert”
17. März 2023

Nach dem Scheitern von AV 2020 wurden die Sozialpartner vom Bundesrat beauftragt, einen Lösungsvorschlag für die drängendsten Probleme in der 2. Säule zu erarbeiten. Denn es sind die Sozialpartner, welche die Verantwortung für die 2. Säule tragen, sie finanzieren und gestalten.
Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Reformvorschlag wurde vom Bundesrat übernommen und dem Parlament vorgelegt. Er hätte das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert.
Die heute vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage hat damit nichts mehr zu tun. Das Parlament hat sie für Arbeitnehmende aller Generationen zum teuren und willkürlichen Abbauprojekt verhunzt. Nicht nur werden die Rentensenkungen des letzten Jahrzehnts mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent weitergeführt.
“Mehr Nach- als Vorteile”
17. März 2023

Der ASIP hat als Fachverband zu Beginn der Beratungen mit einer eigenen Vorlage den Weg für eine BVG-Reform aufgezeigt. Wir haben den parlamentarischen Prozess mit zahlreichen Vorschlägen intensiv begleitet. Unser Ziel war und ist es, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten der unmittelbar betroffenen 14% der Versicherten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren.
Dafür sollten vor allem die Umverteilung für Jüngere deutlich reduziert und eine zu hohe finanzielle Belastung der Versicherten und der Arbeitgebenden vermieden werden. Zudem sollte die Reform für alle Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen möglichst effizient, unter Vermeidung unnötiger Verwaltungskosten umsetzbar sein.
Positiv kann immerhin festgehalten werden, dass das Parlament den Sozialpartner-Kompromiss zu Recht deutlich abgelehnt hat.
“Es ist ein gelungener Kompromiss”
18. März 2023

"Es ist ein gelungener Kompromiss: Beide Kammern haben sich mit der Senkung der Eintrittsschwelle darauf geeinigt, künftig deutlich mehr Menschen einen Zugang zur zweiten Säule zu ermöglichen. All jene, die bis anhin nicht versichert waren, werden nicht nur von besseren Renten profitieren, sondern auch gegen Tod oder Invalidität versichert sein.
Für Menschen, die bereits BVG-versichert sind, bedeutet die Reform ebenfalls ein Grund zur Freude: Die Senkung des Koordinationsabzugs wird besonders bei Menschen mit tiefen Einkommen oder Teilzeitarbeitenden zu deutlichen Verbesserungen bei den Renten führen (bis zu 340 Prozent). Auch Mehrfachbeschäftigte profitieren vom neuen prozentualen Koordinationsabzug.
"Ein ausgewogener Kompromiss"
Der Versicherungsverband begrüsst die von National- und Ständerat in der Schlussabstimmung verabschiedete Reform der beruflichen Vorsorge. Sie stelle einen mehrheitsfähigen Kompromiss dar, der die zweite Säule an die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpasst. In seiner Stellungnahme schreibt der Verband:
National- und Ständerat haben am 17. März die Reform der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Sie einigten sich damit nach intensiven Beratungen auf ein ausgewogenes Massnahmenpaket, das einen guten Kompromiss und einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige Altersvorsorge darstellt.
Es umfasst die Senkung des überhöhten BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent, was die unerwünschte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden reduziert. Mit der gleichzeitigen Verstärkung des Sparprozesses wird der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes entgegengewirkt und die Vorsorgesituation von Erwerbstätigen mit tiefen Löhnen – oft jüngere oder teilzeiterwerbstätige Frauen und Männer – verbessert. «Das Parlament hat sich auf ein ausgewogenes Reformpaket zu vertretbaren Kosten geeinigt, das auch von der Schweizer Versicherungswirtschaft unterstützt wird», sagt Urs Arbter, Direktor des SVV.
Der SVV ist zuversichtlich, dass sich die Räte auf eine mehrheitsfähige Reform geeinigt haben, die auch in der zu erwartenden Volksabstimmung Bestand haben wird. «Auch das Schweizer Stimmvolk wird verstehen, dass die Reform der zweiten Säule nicht weiter verzögert werden darf. Das nun verabschiedete Massnahmenpaket ist ein konstruktiver und kostenmässig verkraftbarer Kompromiss zu Gunsten einer zeitgemässen beruflichen Vorsorge», führt Arbter weiter aus.
"Übers Ziel hinaus geschossen"
17. März 2023

"National- und Ständerat haben nach dreijähriger Beratung mit 113 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen bzw. 29 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen einen mühsam erarbeiteten Kompromiss zur Reform der beruflichen Vorsorge angenommen.
Das Hauptziel, die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, sowie die Anpassung der beruflichen Vorsorge an die neue Arbeitswelt wird mit der Reform erreicht. Mit dem Einbezug der Teilzeitbeschäftigten, der kleinen Einkommen, insbesondere jene der Frauen, wird die 2. Säule modernisiert. Die getroffenen Ausgleichsmassnahmen und die Senkung der Eintrittsschwelle schiessen allerdings über das gesetzte Ziel hinaus.
“Versicherer können vorerst aufatmen”
20. März 2023
Für die Axa Grund genug, jetzt erst recht die Modernisierung der beruflichen Vorsorge zügig voranzutreiben: «Wir erachten es als wichtig, die berufliche Vorsorge zu modernisieren und der heutigen Realität anzupassen, also Teilzeitpensen, Mehrfachbeschäftigungen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser gerecht zu werden», sagt Axa-Sprecherin Anna Ehrensperger zu HZ Insurance. (…)
Zufrieden über den Ausgang der Abstimmung im Parlament zeigt sich auch Swiss Life. «Die Revision bringt die längst fällige Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an die demographische Entwicklung», sagt Sprecher Tim Hegglin zu HZ Insurance. Dadurch werde die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten endlich spürbar reduziert. (…)
Vertrauensverluste bei den Versicherten
16. März 2023

Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten SKPE und ihre Mitglieder haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der BVG-Reform auseinandergesetzt. Eine Reform der beruflichen Vorsorge ist wichtig und soll folgende Ziele erreichen:
– Einschränkung der Umverteilungen
– Finanzielle Sicherung der Renten
– Absicherung der Teilzeitbeschäftigten
– Stärkung der Transparenz und Verständlichkeit der beruflichen VorsorgeUm die finanzielle Sicherung der Renten nicht zu gefährden, muss eine Abfederung der durch den tieferen Mindestumwandlungssatz verursachten Leistungseinbussen effizient sein. Das heisst, sie darf nur für die betroffenen Versicherten erfolgen und nicht nach dem Giesskannenprinzip. Sie erfolgt am besten nach dem sogenannten Anrechnungsprinzip, bei dem bisherige und neue Leistungen verglichen werden und die Differenz teilweise oder ganz ausgeglichen wird.
Beim vorliegenden Rentenzuschlag ist dies nicht der Fall. Gewisse Versicherte werden überkompensiert, andere gar nicht. Das System des Ausgleichs verfehlt deshalb sein Ziel. Die getroffene Lösung muss zudem in wesentlichen Punkten durch den Bundesrat präzisiert werden.
Für den Versicherten ist die zu erwartende Pensionskassenleistung nur noch schwer nachvollziehbar. Entscheide wie der zwischen Kapital und Rente werden so unnötig kompliziert und das Vertrauen in die zweite Säule schwindet. Zudem werden bei den Pensionskassen erhebliche zusätzliche Verwaltungskosten für die konkrete Umsetzung verursacht.
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) fordert das Parlament auf, die vorliegende BVG-Reform abzulehnen und eine neue anzupacken.
Wir unterstützen gerne mit unseren Fachkenntnissen.
Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten SKPE
Centre Patronal: “2. Säule verdient Besseres”
16. März 2023

Anstatt sich an die strategischen Leitlinien zu halten, haben die Kammern in erster Linie mit grossem Detaileifer Methoden untersucht, mit denen die Senkung des Umwandlungssatzes flankiert und Rentenkürzungen gemindert werden können. Am Ende entschieden sie sich für die ungerechtesten, kompliziertesten und ausländerfreundlichsten Übergangsmassnahmen.
Ungerecht und nicht nachhaltig ist das Modell, weil es die Ungleichheiten zwischen den Generationen verschärft und die Umverteilungseffekte, welche dem BVG-System nicht entsprechen, verstärkt, anstatt sie zu beheben. Komplex ist das Modell, weil die neue Definition des Lohns und die Regeln für die Gewährung von Zuschlägen für die Pensionskassen sehr schwer zu handhaben sein werden, selbst für diejenigen, die nicht vom gesetzlichen BVG-Minimum betroffen sind.
Ausländerfreundlich ist das Modell schliesslich aufgrund von Rentenzuschlägen, die gegenüber dem Vorsorgesparen einen Schwelleneffekt beinhalten, was Personen begünstigt, die nur einen Teil ihrer beruflichen Laufbahn in der Schweiz absolviert haben.
Enttäuschung, Skepsis, Horror
14. März 2023

Die Innovation Zweite Säule (IZS) hat unmittelbar nach dem Abschluss der Beratung der BVG-Reform im Ständerat am 14.4.23 einen “Online-Dialog” zu den Ergebnisse geführt. Reto Leibundgut (c-alm) hielt ein kurzes Eingangsreferat, danach diskutierten unter der Moderation von Josef Bachmann, Präsident der IZS; zusätzlich Mia Mendez, PK PwC; Radim Portmann, Zürich Versicherung und Peter Wirth, Vorsorgeforum.
Während Portmann der Revision immerhin zugute hielt, dass die Diskussion Fahrt aufgenommen habe und die Bereitschaft erkenntlich wurde, den Bedürfnissen der Frauen und generell den Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten in der 2. Säule Rechnung zu tragen, vermochten die übrigen Teilnehmer der Revision wenig bis gar nichts abzugewinnen.
Differenzbereinigung im SR, Einigungskonferenz notwendig
14. März 2023
Bei der Anpassung der Regelung bei Arbeitslosigkeit ist der SR dem NR gefolgt.
Auch keine Einigung wurde gefunden bei der Zuordnung der Einkäufe (neuer Artikel BVG 79b). Der SR beharrt auf der Verbuchung im Obligatorium bis zur regl. Obergrenze, der NR will Beibehaltung der aktuellen Regelung. Das Geschäft geht in die Einigungskonferenz.
Fahne Ständerat.
PDF / Anträge.
PDF /
Ratsprotokoll.
Link
Streitpunkt Eintrittsschwelle
14. März 2023

Die Eintrittsschwelle gibt an, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. Derzeit liegt sie bei einem Jahreslohn von 22’050 Franken. Der Nationalrat wollte zuerst die Schwelle auf 12’548 Franken senken und später an der heutigen Schwelle festhalten. Der Ständerat will die Grenze auf 17’640 Franken senken, wie er zuletzt bekräftigte. Mit einer Senkung sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden.
Differenzbereinigung im Nationalrat
13. März 2023

Art. 2. Eintrittsschwelle. Der NR bleibt bei der Senkung auf 17’208 Franken (geltendes Recht 22’050) mit 98:83 Stimmen. Der SR will auf 17’208 Senken.
Art. 8. Koordinierter Lohn. Arbeitnehmer im Rahmen eines Personalverleihs. Minderheit Thomas Rechsteiner abgelehnt mit 142:47 Stimmen.
Art. 33a. Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes. Minderheit Aeschi Thomas mit 95:94 Stimmen abgelehnt.
BVG-Reform: Annahme in der Schlussabstimmung
17. März 2023

Der Nationalrat stimmte mit 113 gegen 69 Stimmen zu, 15 Enthaltungen.
MEDIEN ZUR BVG-REFORM |
ASIP zum Medienecho
21. März 2023
Reform verdient Chance
17. März 2023

Vor vier Jahren sah die Welt anders aus, da strahlten mächtige Männer in Bern um die Wette. In diskreten Vorgesprächen zur Pensionskassen-Vorlage kam der Arbeitgeberverband den Gewerkschaften derart weit entgegen, dass manche Kritiker spöttisch fragten, ob bald die Fusion bevorstehe. Die Verbände einigten sich tatsächlich darauf, im BVG systemfremde Milliardentransfers à la AHV einzuführen: dauerhaft, ungezielt, zulasten der Jungen. Logisch, dass Bundesrat Alain Berset den Steilpass freudig aufnahm. Der Sozialdemokrat hätte kaum je eine solche Umverteilungsparty durch den Bundesrat gebracht, wären nicht die Arbeitgeber an Bord gewesen.
Von solchen Ideen ist man heute zum Glück weit entfernt. Das Ergebnis des Prozesses ist wesentlich besser als sein Ursprung, auch wenn es immer noch einiges auszusetzen gibt. Die Vorlage geht in zwei zentralen Fragen sehr weit: Erstens sieht sie bewusst «Ausgleichsmassnahmen» auch für Angestellte vor, bei denen es gar nichts auszugleichen gibt. In der 15-jährigen Übergangsgeneration erhalten Personen Rentenzuschläge, die durch die Reform keine Nachteile erleiden.
“Die Linke reibt sich schon die Hände”
18. März 2023

Für die SP ist das Referendum ein «Geschenk» mitten im Wahljahr, wie einige Bürgerliche monieren. Bis zu den Sommerferien können die Genossinnen und Genossen damit ihre Vorkampagne führen. «Wer sich für anständige Renten einsetzt und die Kaufkraft stärken will, unterschreibt unser Referendum», sagt SP-Co-Chefin Mattea Meyer (35), schon in Wahlkampfstimmung. «Wir müssen zurück auf Feld eins, um eine anständige Lösung zu finden.»
Der Abstimmungstermin ist jedenfalls so gut wie gesetzt: der 3. März 2024. Dann kommt es zum Showdown. Die Linke reibt sich jetzt schon die Hände. Nach einer knappen Niederlage bei der AHV-Abstimmung hat sie bei der Pensionskassen-Reform einen Sieg in der Rentenfrage vor Augen.
“Abstimmungskampf wird extrem schwierig”
18. März 2023

Auch im Gewerbeverband gibt es manche Skeptiker. Der Verbandspräsident und Tessiner Mitte-Nationalrat Fabio Regazzi hat sich am Freitag der Stimme enthalten. Diese Woche zeigte laut Regazzi eine Sitzung des 15-köpfigen Verbandsvorstands, dass die Gewerbevertreter gespalten seien. Die Gegner kritisierten vor allem die höheren Lohnabzüge.
Die Befürworter betonten laut Regazzi, dass bei einem Scheitern die nächste Reform nicht besser werde, sondern noch schlechter kommen könne. Persönlich sei er zurzeit auch gespalten, ergänzt der Gewerbechef: «Ich bin nicht begeistert von der Reform, aber ich kann auch die Argumente der Befürworter verstehen.»
Die Parole des Gewerbeverbands wird laut dem Präsidenten diesen Herbst durch die Gewerbekammer gefasst. Jeder Ausgang sei möglich: Ja, Nein, Stimmfreigabe. Eines ist aber für Regazzi schon heute ziemlich klar: «Ich sehe nicht, dass wir uns massiv für die Vorlage engagieren.»
“Die Altersgruppe Ü50 darf sich freuen”
18. März 2023

Das Spezielle an der Vorlage ist, dass sie sich während 15 Jahren auf praktisch alle Angestellten und Firmen in diesem Land finanziell auswirken wird, dass gleichzeitig aber die konkreten Folgen sehr individuell sind. Mehr noch: Sie widersprechen teilweise jeder Intuition. Man nehme zwei Personen: Mona und Lisa, beide 55 Jahre alt, beide verdienen gleich viel. Wer meint, sie seien gleich betroffen, irrt. Es kann ohne weiteres sein, dass Mona dank der Reform lebenslang einen Rentenzuschlag von 200 Franken erhält und Lisa nicht.
Oder man nehme Hans und Ueli, beide 25-jährig, beide verdienen 55 000 Franken im Jahr. Gut möglich, dass Hans fortan zusammen mit seinem Arbeitgeber jeden Monat 150 Franken mehr in seine Pensionskasse einzahlen muss als bisher, während Ueli davon verschont bleibt.
“Eine Rentenreform, die zu viele verprellt”
18. März 2023

Wie wollen die Befürworter etwa die 25-jährige Teilzeitangestellte mit 40’000 Franken Jahreslohn überzeugen? Diese könnte zwar, dank besserer Versicherung des Tieflohnbereichs, mit einer etwas höheren Rente rechnen. Doch käme sie dieses Versprechen teuer zu stehen: Von ihrem ohnehin kleinen Lohn würde ihr künftig ein massiv höherer Betrag abgezogen.
Oder wie will man einen 50-jährigen Mann mit einem Einkommen von 88’000 Franken zu einem Ja motivieren? Stimmt er zu, muss er – pro Monat! – mit 270 Franken weniger Rente auskommen. Dass es nicht gelungen ist, die Senkung des Umwandlungssatzes durch Ausgleichsmassnahmen für alle abzufedern, gehört zu den hässlichen Pferdefüssen der Vorlage.
“Tragik des gut schweizerischen Kompromisses”
16. März 2023
Und es lässt sich nicht schönreden, die Reform der zweiten Säule steht abermals unter keinem guten Stern. Zwar einigten sich im Sommer 2019 die Sozialpartner überraschend auf eine Reformvorlage. Doch ausser SP, Grünen und Gewerkschaften konnte sich niemand damit anfreunden. Die Idee, allen Neurentnerinnen und Neurentnern einen Rentenzuschlag bis zu 200 Franken zu schenken, war für GLP, Mitte, FDP und SVP schlicht zu teuer.
Auch der Weg der Pensionskassen-Vertreter war vorgezeichnet: Die Reform soll schlank über die Bühne gehen. Denn die Mehrheit der Kassen hat heute gar kein Problem mit der Rentenfinanzierung. Die meisten haben die längere Lebenserwartung ihrer Versicherten ausgeglichen, indem sie die Lohnbeiträge erhöht und die Umwandlungssätze gesenkt haben. Genau das soll nun die Reform auch bei jenen Kassen durchsetzen, die Personen im BVG-Minimum versichern.
“Rentendesaster, Totgeburt, harte Opfer”
16. März 2023

Es sind harte Opfer, die die bürgerlichen Parteien den Versicherten abverlangen wollen. Der Umwandlungssatz wird von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt, was die Rentensenkungen weiter akzentuiert. Zwar sollen etwa die Hälfte der Versicherten einer Übergangsgeneration Kompensationen erhalten, damit ihre Renten stabilisiert werden. Alle anderen müssten mit noch tieferen Renten zurande kommen.
Der Gewerkschaftsbund hat errechnet, dass die mittlere PK-Rente heute 230 Franken tiefer liegt als noch vor wenigen Jahren. Die BVG-Reform würde die Renten nochmals um bis zu 200 Franken monatlich senken. Nicht eingerechnet sind dabei die inflationsbedingte Verteuerung des Lebens, steigende Mieten und Krankenkassenprämien. (…)
Subventionierte Einkäufe
15. März 2023
Die Pensionskassen behandeln freiwillige Einkäufe in der Regel als überobligatorisches Vorsorgekapital. Der Ständerat will nun aber, dass die Kassen solche Einkäufe bis zum Auffüllen der Beitragslücken des Betroffenen voll zum obligatorischen Kapital zählen müssen. Diese unscheinbare Differenz kann bedeutende Folgen haben: Denn für das obligatorische Vorsorgekapital verlangt das Gesetz als Minimum eine subventionierte Jahresrente von 6,8 Prozent des angesparten Kapitals (im Jargon: Umwandlungssatz). Pro 100’000 Franken Alterskapital muss also die Jahresrente mindestens 6800 Franken betragen. Beim überobligatorischen Kapital sind die Pensionskassen frei.
Volkes-Stimme
14. März 2023
«Da stimme ich den Linken zu, dass die Pensionskassen abzocken», kommentiert User mrgoodkat. «Das wissen wir schon lange!», findet Leserin sara1959. «Würde wenigstens die Performance stimmen. Aber nein, seit Jahren sinkt der Umwandlungssatz. Bald lohnt es sich nicht mehr, eine Pensionskasse zu haben», so Repter.
User Arhus denkt etwa: «Versicherungen sollten keine Pensionskassen betreuen und verwalten dürfen. Ihr einziges Ziel ist es, Gewinne zu machen. Sie kassieren mit den Pensionskassen Milliarden.»
«Richtig wäre eine Einheitskasse analog der AHV. Dasselbe gilt für die Krankenkassen. Die jetzigen Formen kosten zu viel für all diese unzähligen und unnötigen Verwaltungen», so User HappyDay. User Adam92 schlägt vor: «Wie wäre es mit einer staatlichen oder zumindest Non-Profit-Organisation als freiwillige Alternative zur Arbeitgeber-Pensionskasse?»
Und Dimanche denkt: «Das 3-Säulen-System ist in meinen Augen veraltet. Ich bin für ein 2-Säulen-System. Statt an die zweite Säule sollte man das Geld an die Säule 3a einzahlen können.»
Linke nicht zu Kompromiss fähig”
18. März 2023

Weiterlesen »Bis 2039 werden 11,3 Mrd. Fr. Ausgleichsgelder ausbezahlt. Die nationalrätliche Variante wäre 2,5 Mrd. Fr. günstiger gewesen. De facto ist es ein Leistungsausbau, den die Erwerbstätigen und vor allem die Jungen via Lohnprozente mitfinanzieren. Das eigentliche Ziel der Reform, die Lasten gerechter zwischen den Generationen zu verteilen, wird nur ansatzweise erreicht.
KAPITALANLAGEN |
Werden die Mieter übervorteilt?
26. März 2023
Weiterlesen »Die 78 Milliarden, von denen die SP spricht, entstammen einer Analyse, die das Büro für Arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) 2021 im Auftrag des Mieterverbands erstellt hat. Die Zahl ist das Resultat einer relativ einfachen Milchbüechli-Rechnung. Die Autoren vergleichen die Entwicklung des BfS-Mietpreisindexes mit einer selbst kreierten Kurve, die sie «erwarteten Mietpreisindex aufgrund der relevanten Kostenfaktoren gemäss geltendem Mietrecht» nennen (in der Grafik die oberste und die unterste Linie). Und die Differenz zwischen diesen beiden Kurven ist für sie «Miete, die zu viel bezahlt wurde». (…)
Was heisst Wohnungsnot?
22. März 2023

Andrea Martel geht in der NZZ der Frage nach, was Wohnungsnot eigentlich bedeutet und ob eine solche aktuell festgestellt werden kann. Ausschlaggebend ist in den meisten Analysen die Leerwohnungsziffer.
Weiterlesen »Allerdings ist die Leerwohnungsziffer laut Scognamiglio [Donato Scognamiglio, CEO des Immobilienberatungsunternehmens Iazi] ein schlechter Indikator: «Diese Zahl zeigt nicht, wie knapp das Angebot an begehrten Wohnungen ist. Das sind vielmehr die Wohnungen, die keiner will.»
Scognamiglio ist nicht der Einzige, der die Leerstandsziffer als Knappheitsindikator kritisiert. Auch für den Juristen und Immobilienexperten Urs Hausmann gäbe es bessere Alternativen. Dass auf die Leerwohnungsziffer abgestellt werde, habe historische Gründe, schrieb Hausmann vor einigen Jahren in einem Gutachten. Als die Behörden vor fünfzig Jahren begonnen hätten, sich mit der Knappheit am Wohnungsmarkt zu befassen, habe man diese jährlichen Zählungen eingeführt.
PARLAMENT |
SGK-N gegen Renteninitiative
26. März 2023

Parlament lehnt Initiative für 13. AHV-Rente ab
15. März 2023

In der kleinen Kammer setzte sich die bürgerliche Mehrheit mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung durch. In der Wintersession hatte schon der Nationalrat Nein zur Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) gesagt.
Zwei Initiativen, zwei Welten
16. März 2023

AKTUARIELLES |
Auswirkungen von Tiefzinsen
23. März 2023
Die Studie “Auswirkungen einer längerfristigen Tiefzinsperiode auf die berufliche Vorsorge”, die im Juni 2022 in französischer Sprache publiziert wurde, ist nun dank der Unterstützung von Pittet auch auf Deutsch verfügbar. Der Forschungsbericht enthält Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Im Summary wird festgehalten:
Die Ergebnisse der Projektionen zeigen, dass das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule für alle in der Studie analysierten Szenarien stabil funktioniert (siehe Abbildung oben).
Angesichts des sehr geringen Anteils an Vorsorgeeinrichtungen, deren Deckungsgrad nach zehn Jahren unter 90 % liegt, besteht für die 2. Säule kein Ausfallrisiko. Ähnlich oder sogar noch tiefer ist der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen, die Ende 2020 eine Unterdeckung aufwiesen. Somit wären die meisten Vorsorgeeinrichtungen in der Lage, die finanziellen Schocks der analysierten Szenarien aufzufangen.
RECHTSFÄLLE |
Witwenrente trotz kurzer Ehe
22. März 2023

Bundesgericht, Urteil 9C_655/2021 vom 3. Februar 2023
SOZIALVERSICHERUNG |
AHV und Rentenalter
15. März 2023
INTERNATIONAL |
Did ESG Help Sink SVB?
19. März 2023
Let’s talk about what actually imploded over the past week. If the name wasn’t already a giveaway, SVB was the lender of choice for tech dreamers. It claims to have banked nearly half of all U.S. venture-backed tech and healthcare startups. Yet in recent years those clients have skewed ever more in one direction. “We serve those creating positive environmental change,” SVB’s website brags, noting that the bank worked with some 1,550 companies in the “climate technology and sustainability sector.”
TERMINE |
Tagungen, Versammlungen, Konferenzen
MÄRZ
- 31. März, online
IZS
IZS-Input: BVG-Reform, mit Reto Leibundgut c-alm. Website
APRIL
- 26. April, Interlaken
Biehler-Stiftungen
10. Vorsorgeforum. Anmeldung
MAI
- 3. Mai, Zürich
inter-pension
Pressekonfererenz: Immobilienanlagen - 11. Mai, Zürich
PPCmetrics
Stiftungstagung. Anlage- und Führungsentscheide. Website - 11. Mai, Zürich
ASIP
Mitgliederversammlung - 16. Mai, Zürich
vps.epas
Vorsorge Summit. Macht die 2. Säule zur Frauensache. Ausgebucht. Flyer - 23. Mai, Zürich
IZS
Mitgliederversammlung - 25. Mai, Bern
Vorsorgeforum
Mitgliederversammlung - 31. Mai, Zürich
ZKB
Präsentation Swisscanto-PK Studie 2023
Aus- und Weiterbildung
MÄRZ
- 17. / 24. März, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte (Stufe 1). Website
APRIL
- 14. April – 12. Mai (5 x 1 Tag), Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechtsgrundlagen. Website - 27. April. Zürich
vps.epas
Workshop für Präsidenten und Vizepräsidenten von Führungsorganen der PKs. Website
MAI
- 25 avril / 2/4/9/15/16 mai, Lausanne
Pittet
Modules de formation en prévoyance professionelle. Website - 4. Mai bis 22. Juni (6 x 1 Tag), Zürich
vps.epas
Lehrgang Spezialist/in Risikoleistungen BVG. Website - 4 mai, Lausanne / 11 mai, Genève
Aon
Formation pour les membres des Conseils de fondation. Website - 8. – 9. Mai, Bern
Movendo
Basiskurs für Mitglieder von Stiftungsräten. Anmeldung - 10. Mai Zürich
PK-Netz
Ueber Leistungen reden. Infos und Anmeldung - 23. / 30. Mai / 6. / 13. / 20. Juni. Olten
vps.epas
Modulkurs. Einführung in die berufliche Vorsorge. Website - 23. Mai, Zürich
vps.epas
vps.epas-Labor: Finanzielle Führung von Pensionskassen. Website