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NEWSLETTER

Liebe DEFKOM Mitglieder,
 
es ist mal wieder Zeit für einen DEFKOM Newsletter.
 
Das erste Quartal des Jahres ist vergangen, Ostern 2023 liegt hinter uns, unsere berufspolitischen Themen sind geblieben und neue sind hinzugekommen. Es hält sich das Gefühl, dass die Anzahl der Baustellen, die wir als Verband und als Vertretung der Filmkomponist:innen bearbeiten, anwächst und dass sie intensiver werden.
 
ZIV, KI, CC-Lizenzen im ÖR-Rundfunk, GVRs für Filmmusik, BMAT-Monitoring - für alles gibt es nette Abkürzung, was aber die Themen nicht weniger brisant macht und die Arbeit damit nicht verringert.
 
Aber im Einzelnen:
 
KI - Künstliche Intelligenz – Artificial Intelligence
 
Künstliche Intelligenz und Chat GPT sind das derzeitige Hype-Thema und in dieser Intensität neu. Jede Woche gibt es Meldungen und neue Fähigkeiten, die der KI zugeschrieben werden. Aus Scripts und Synopsen macht die KI fertige Drehbücher (Tschüss Drehbuchautor:innen!), aus ein paar Handlungs- und Erzählungsideen ganze Bücher (Bye Schriftsteller:innen!) und Bilder und Fotos stellt die KI sowieso im Handumdrehen nach ein paar visuellen Anweisungen her.
 
Die Filmmusik scheint sogar besonders prädestiniert für die Kreation per KI: Bei unserer Arbeit kommen zur reinen (selbstverwirklichenden) Musikkreation mehrere zusätzliche sehr KI- bzw. Computer-freundliche Parameter hinzu. Und je mehr Parameter, desto einfacher die Berechnung für einen Computer. Das für eine Szene passende Tempo, die angemessene Tonlage und Stimmung, die entsprechenden Instrumente und Farben, all diese Informationen, die eine Filmkomponistin oder ein Komponist üblicherweise festlegt, bevor es/sie eine Szene vertont, machen es einer KI leichter dann wahlweise im Stil von Hans Zimmer, John Williams oder den derzeitig angesagten Filmkomponist:innen zu „assemblen“.
 
Dazu braucht die KI nur mit möglichst vielen unserer Werke „trainiert“ werden. Und hier ist gleich ein wichtiger Ansatzpunkt: Wieviel ist die Nutzung eines Werkes zum Training einer KI wert? Nach unserer Auffassung ist diese Art von Nutzung wesentlich höher zu bewerten als eine Nutzung im TV, Radio oder als VOD auf einem Videoportal. Das Training ist endgültig. Es braucht nur einmal durchgeführt werden. Die KI beherrscht danach den betreffenden Stil der Komponistin oder des Komponisten für alle Zeiten.
 
Als nächstes stellt sich die Frage, ob KI-Musik und generell KI generierte Werke, gekennzeichnet werden sollten. Nur so können Verbraucher:innen erkennen, habe ich hier echte Musik, ein echtes Bild oder ein von einem Menschen geschriebenes Buch oder kommt das Werk (ist es dann noch ein Werk?) von einem Computer. Und politisch brisant wird es, wenn dann auch noch Journalismus und Nachrichtenmeldungen von KIs übernommen werden. Nachrichten, die dem Inhaber oder Entwickler der KI gerade am besten passen, automatisch gefiltert durch einen Algorithmus… Das betrifft dann alle Menschen und nicht nur unseren wunderbaren Beruf.
 
Wir sollten uns aber nicht als technikfeindlich abstempeln lassen. KI bietet auch viele Vorteile: Maschinelles Lernen kann den künstlerischen und technischen Prozess unterstützen und vereinfachen und wird ja auch schon auf diese Weise in der Musik genutzt. Unsere Sorge gilt vor allem der weiteren Abwertung kultureller Werke in allen Bereichen und dem möglichen Ende des professionellen kreativen Schaffens.
 
Die Überlegung: „Wer profitiert denn von einer solchen Abwertung von Kultur?“ zeigt uns dabei wieder die „üblichen Verdächtigen“ und übermächtigen Gegner, die wir auch schon von der Plattformregulierung kennen. Die monopolistischen Tech-Firmen, Gatekeeper, Plattformen, allen voran wie immer Google, profitieren am meisten von „Kultur umsonst“. Sie sind dann die Einzigen, die noch mit Auswertung von kulturellen Werken Profite machen können, und zwar durch „Big Data“, durch die Erhebung der Verbraucherdaten. Es ist das Gold unseres Jahrhunderts aus den Suchanfragen der Menschen, aus den geografischen Orten, an denen sie sich aufhalten, und den geschmacklichen (Musik, Film, Buch, Bild) Vorlieben der Verbraucher nette Pakete mit den Profilen aller Menschen für die globale Werbeindustrie zusammen stellen zu können. Das ist viel mehr wert als die Werbung selbst.
 
Und wieder wird das Wort „Freiheit“ in die Luft gepustet, wo die Techfirmen eigentlich ihren „Profit“ meinen. Diese Freiheit, dieses Vacuum und die Scheu der Politik und der Gesellschaft wenigsten ein bisschen regulierend einzugreifen hat eben nicht, wie von den digitalen Vortänzern und Digi-Groupies versprochen, Demokratisierung gebracht, sondern die größten Monopole, die der Planet je gesehen hat. Sollte es uns Kulturschaffende nicht stutzig machen, dass diese kraken-artigen Strukturen nun die sind, die KI am vehementesten vorantreiben und propagieren?
 
Zum Thema KI haben wir Euch ein paar Links zusammengestellt. Außerdem wird auf der Mitgliederversammlung des DKVs unsere Justiziarin, Frau Constanze Ulmer-Eilfort uns einen Vortrag zu KI halten. (DEFKOM Mitglieder sind bekanntermaßen gleichzeitig auch DKV Mitglieder und automatisch zur DKV MV in München am 9. Mai eingeladen)
 
Wichtig ist, dass wir uns nicht allein mit der Frage beschäftigen: Wird KI irgendwann unser künstlerisches Niveau erreichen? Diese Frage ist klischeehaft, selbstbezogen und lenkt von den oben angesprochenen Problemfeldern ab. Und eigentlich ist sie längst beantwortet: Sie wird!
 
https://www.egair.eu/#manifesto
 
https://www.unesco.org/en/articles/artificial-intelligence-unesco-calls-all-governments-implement-global-ethical-framework-without
 
https://politikkultur.de/themen/kuenstliche-intelligenz/
 
https://politikkultur.de/themen/umgang-des-urheberrechts-mit-kulturschaffender-ki/
 
GVR – Gesetzliche Vergütungsregeln
 
Zu Recht kommen von Kolleginnen und Kollegen vermehrt Klagen, dass die Honorare für Filmmusik seit vielen Jahren, eigentlich seit Jahrzehnten, stagnieren oder sogar sinken. In Anbetracht der derzeitigen Inflation und der Anpassung an die Lebenshaltungskosten ist das ein valides Argument.
 
Aber wer bestimmt diese Honorare? Wir sind freiberuflich tätig und können in unseren Verträgen vereinbaren, was auch immer gesetzlich unter erwachsenen Menschen vereinbart werden kann. Die Honorare für unsere Leistungen und für unsere Arbeit können frei verhandelt werden. Klar, es gibt Urheberrechtsgesetz §32a, die angemessene Vergütung für kreative Werke, aber der ist weit auslegbar. Wir haben, anders als Angestellte und Beamte, keine Tarife und keine Gewerkschaft. Manchmal fühlt sich ver.di zuständig, kennt aber die branchenüblichen Verhältnisse und die Entwicklungen in unseren Filmberufen nicht wirklich. (Beispiel: Die umstrittenen, von ver.di ausgehandelten Tarife für Regie im Videostreaming).
 
Aber es gibt zwei Ansatzpunkte: Erstens, gerade unsere viel gefragten und beschäftigten Kolleginnen und Kollegen sind in der Lage die „Preise“ mit Tendenz nach oben zu verhandeln. Wenn sie mit dem Hinweis auf Inflation und die über viele Jahre gestiegenen Lebenshaltungskosten höhere Honorare verlangen, dann werden sie zu Wegbereitern für uns alle. Wir können Euch nur bitten dies zu tun…
 
Der zweite Weg sind GVR, gemeinsame Vergütungsregeln. Im Urhebervertragsrecht von 2017 hat der deutsche Gesetzgeber eine „mildere“ Form von Tarifen gerade für Freiberufler etabliert. Diese wurden durch die Implementation der DSM Richtlinie im August 2021 bestätigt und sind nun wirksam. Sie erlauben relevanten Berufsverbänden, wie unserem, mit ihren Auftraggebern diese GVR zu verhandeln. Unser Ansatz war, ihr erinnert Euch, zunächst die branchenüblichen Honorare für die Grundvergütung verbandsübergreifend bei unseren Mitgliedern, aber auch im CC und bei mediamusic e. V. abzufragen. Mit einer 10 bis 20% Auflage für die gestiegenen Lebenshaltungskosten entstand ein Papier, das explizit Honorare für die gebräuchlichsten Filmmusik relevanten Formate zur Verhandlung stellt.
 
In einem ersten informellen Austausch, leider damals über ver.di, kam das „freundliche“ Gegenangebot unserer Auftragegeber: 0 € für Filmmusik! Dies sei nur angemessen, da es ja die GEMA gebe.
 
Dabei wird es natürlich nicht bleiben. ver.di hatte keine Ahnung von den in Filmmusikverträgen übertragenen Leistungsschutzrechten, dem Arbeitshonorar und Rechnungsposten, wie der Miete des Tonstudios. All dies ist mit der Grundvergütung, also dem Filmmusikhonorar nach unserer Auffassung von den Auftraggebern abzugelten. Dazu wird es bald Verhandlungen über GVR geben, hoffentlich gemeinsam mit dem CC. Wir erwarten hier keine freundlichen Verhandlungspartner, aber wir sind auch nicht wehrlos. Das gleiche Urhebervertragsrecht, wieder bestätigt und sogar verstärkt durch die DSM-Richtlinie, gibt uns das Auskunftsrecht über die Verwendung und den erzielten Profit der Werke, bei denen wir maßgeblich mitgewirkt haben. Wie man in Bayern sagt: „Schau mer ma…“
 
ZIV Zwangsinverlagnahme
 
Im letzten Jahr auf der GEMA Mitgliederversammlung gab es den Antrag 14. Er ist ein Versuch ZIV zu begrenzen und gibt der UVS, der Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle erweiterte Befugnisse und uns Verbänden und den einzelnen Kolleg:innen die Möglichkeit ZIV anonym ohne die Gefahr von Blacklisting zu melden. Der Antrag wurde von allen Kurien angenommen, überraschenderweise auch von den Verlegern.
 
Dies war aber nur der erste Teil eines neuen Verfahrens zur Bekämpfung von ZIV. Im zweiten Teil muss nun noch eine Geschäftsordnung für das Verfahren und die Handlungsweise der UVS erstellt werden. Diese Geschäftsordnung wurde im Laufe des letzten Jahres in zähem Ringen und mit einigen unerfreulichen Momenten von zwei Mitglieder der DEFKOM Fachgruppenleitung (Jochen Schmidt-Hambrock und Micki Meuser) mit den Verlegern ausgehandelt. Die Mitgliederversammlung muss nun in ihrer Sitzung am 10. Mai auch über die Annahme dieser Geschäftsordnung entscheiden.
 
Wir geben zu, sie entspricht nicht in allen Punkten unserer Idealvorstellung, aber sie wird, wenn wir sie denn hoffentlich annehmen, uns eine starke Handlungsoption gegen Zwangsinverlagnahmen in Zukunft geben. Es wird ohne die Nennung der meldenden Komponistin oder des Komponisten möglich sein, besonders mit Hilfe der Verbände, die das Ganze gerne koordinieren, ZIV - Verlage zu identifizieren und von der Verteilung ganz auszuschließen. Eine Ausschüttung der 40 bzw. 33,3% Verlagsanteil erfolgt dann aber leider nicht sofort an die Komponistin oder den Komponisten, denn aus rechtlichen Gründen mussten wir in der Verhandlung die Möglichkeit einer Nachbesserung einräumen. Diese Einräumung der Nachbesserung ist ein juristischer Grundsatz, der in allen Bereichen gilt, und daher auch in dieser Geschäftsordnung beachtet werden muss.
 
Wir sind allerdings sicher, die UVS lässt sich nicht so schnell von einem dann schnell bei einem Verlag neu eingerichteten Büroschreibtisch oder einer Portorechnung überzeugen. Dieser Vorstoß und diese Geschäftsordnung sind eine einmalige Chance, die uns die Möglichkeit gibt, in Zukunft Zwangsverleger wirkungsvoll zu identifizieren und auszuschalten. Wir empfehlen daher mit Nachdruck die Annahme.
 
Monitoring/Fingerprinting AG
 
Die DEFKOM AG Monitoring/Fingerprinting ist weiter aktiv und im Dialog mit GEMA, ö/r Sendern und BMAT. Es finden nun regelmäßig vier Roundtables pro Jahr statt. Der letzte im Januar angesetzte Termin musste leider von der GEMA abgesagt werden. Für die kommende Sitzung Ende April werden jedoch wichtige neue Ergebnisse erwartet, die wir umgehend in einem gesonderten Newsletter bekannt geben werden.
 
Die Probleme sind längst erkannt und wurden vielfach benannt, und der Dialog läuft nach zähem Ringen endlich so, dass auch die öffentlich-rechtlichen Vertreter uns zuhören. Perfekt ist das Monitoringsystem dadurch aber lange noch nicht. Noch immer wird über Rechte und Pflichten bei der optimalen Methode für ein einheitliches Upload-Verfahren diskutiert. Die stark unterschiedlichen Strukturen bei ARD und ZDF erschweren diesen Prozess zusätzlich.
 
Es muss immer wieder betont werden, dass die GEMA für alle Mitglieder äußerst hilfreich und unterstützend tätig ist, in einem Prozess, den sie selbst nicht zu verantworten hat, denn der Vertrag wurde ohne viel Kommunikation vorher zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und BMAT geschlossen.
 
DEFKOM AG Gender Equality & Diversity
 
Auch aus der sehr aktiven „AG Gender und Diversity“ können wir über die Aktionen der letzten Zeit berichten. Hier eine kurze Übersicht von Octavia Gloggengiesser:
 
Nach dem traditionellen Berlinale Empfang „Treffen der Filmmusikszene“ am 19. Februar trafen sich nach drei Jahren der Pandemie auch die Filmkomponistinnen in diesem Jahr erstmals wieder live in einer eigenen Runde zum Austauschen und Kennenlernen.
 
Am Tag darauf gab es außerdem ein Treffen mit den kanadischen Kolleg:Innen der Screen Composers Guild of Canada (SCGC). Die spannenden Berichte und Informationen unserer kanadischen Kolleg:innen konnten uns erneut aufrütteln und ermutigen, uns verstärkt dafür einzusetzen, auch für Deutschland offizielle Zahlen durch eine Erhebung zu bekommen, die die tatsächliche Beschäftigung von Filmkomponistinnen in den Programmen der ö/r Sendern abbilden. 
 
Die sehr aufschlussreiche, bereits 2018 erschienene Studie, zur Lage der kanadischen Filmmusikschaffenden unter dem Aspekt Gender, ist hier nachzulesen: "Gender in the Canadian Screen Composing Industry“ https://screencomposers.ca/wp-content/uploads/2018/06/SCGC-Gender-Study-20180621final.pdf . Es steht zu befürchten, und die Recherchen der AG Gender, Equality & Diversity der DEFKOM belegen dies ebenfalls, dass in Deutschland die Zugänge für Frauen in der Filmmusikkomposition seit Jahren bei rund 5% liegen und dort stagnieren. Die derzeitige Quote, die für Europa im Jahr 2022 erhoben wurden unterstreichen diesen Verdacht ebenfalls. Der EU-Bericht ist hier nachzulesen: "Female Audiovisual Professionals in European TV Fiction": https://rm.coe.int/female-audiovisual-professionals-in-european-tv-fiction-production-202/1680a626dc .
 
Ein Artikel zum Gender-Pay-Gap in der Komposition ist in der Ausgabe März 3/23 der MMZ erschienen: https://www.nmz.de/artikel/wir-muessen-ueber-geld-reden . Ein Interview zur Situation der Filmmusik ist auf BR-Klassik (vom 8.3.23) hier nach zu hören: https://www.br.de/mediathek/podcast/klassik-aktuell/gleichberechtigung-in-der-filmmusik-interview-mit-octavia-gloggengiesser/1951298 .
 
Bericht vom ECSA / FFACE - Meeting am 22. 3. 2023
 
Studie zu Arbeitsbedingungen von Medienkomponist:innen
Im direkten Anschluss an die Eröffnungssitzung der ECSA-Generalversammlung bei der noch einmal unserem jüngst verstorbenen Jörg Evers gedacht wurde, fanden die Meetings der 3 Säulen der ECSA (Pop/ Jazz – A/V Composition – Contemporary) statt.
In der FFACE-Sitzungen der Komponist:innen aus dem audiovisuellen Bereich wurde die zum teils sehr unterschiedliche Situation in den einzelnen Mitgliedsländern besprochen. Diese beruht vor allem auf nationale Rechtsprechungen, unterschiedlichen Handhabungen der Autorenrechte in punkto Onlinerechte, Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit z.T. auch anderen Anteilsverhältnissen als etwa in Deutschland.
 
Dauerbrenner wie Zwangsinverlagsnahme, gerechte Bezahlungen, Arbeitsbedingungen, GEMA- freie Musik (Epidemic) bestimmten die Diskussion.
In diesem Zusammenhang wurde die Studie „Arbeitsbedingungen von Medienkomponisten“ von Jade Tifiou und Nigji Sanges vorgestellt, die vom französischen Pendant zur DEFKOM, dem UCMF in Auftrag gegeben wurde und bei der insgesamt 175 Komponist:innen befragt wurden. Zusammenfassend ergaben sich bemerkenswerte Ergebnisse, die es in sich haben.

Zuerst die weniger erfreulichen Problempunkte, die bei den Befragten (Angaben in Prozentpunkten) genannt wurden:
 
Verbesserung der Bezahlung (100%), fehlende Unterstützung bei der Arbeit (79,2 %), Zwangsinverlagsnahme (78%), permanentes Fighting (76,8 %), fehlendes musikalisches Wissen bei den Gesprächspartnern/Auftraggebern (75,9%), Schwierigkeiten Informationen über Förderungen/ Subventionen als Komponist zu bekommen (74,7 %), allgemeine finanzielle Unsicherheit (68,2%), Probleme (54 %) bzw. Konflikte (69,3 %) mit dem Produzenten, persönliche Depressionen erfahren (38,5 %), Burnout (31,9 %).
Der durchschnittliche Stressfaktor liegt mit 35,2% erheblich über dem Durchschnitt der französischen Bevölkerung (26%), obwohl die soziale Absicherung der Künstler:innen in Frankreich wesentlich besser ist als in Deutschland.

Positives im Zusammenhang mit der Arbeit wurden vermerkt:
Leben für seine Leidenschaft (94,5 %) und Freiheit der eigenen Zeiteinteilung (79,1 %).
 
Folgende Schlüsse und Forderungen werden aus dieser Studie gezogen:
 
  • Verbesserung der Kommunikation/Beziehungen zwischen Komponist:innen und Auftraggeber
  • Faire Bezahlung, Verbesserung der finanziellen und juristischen Beratung, Coaching in allen Bereichen
  • offene Diskussion aller Beteiligten
  • die Schaffung einer psychologischen Einheit für Betroffene
  • Anerkennung der Musik als dritte Filmurheberschaft in den öffentlichen Strukturen (z.B. Cannes Filmfestival, es gibt dort trotz zahlreicher Versuche von UCMF immer noch keine Goldene Palme für Filmmusik)
  • sichere Rahmenbedingungen bei der Arbeit, Tarifverträge
  • besonderer Augenmerk auf Nachwuchs und Frauen
Es wurde angeregt, ähnliche Studien auch in übrigen europäischen Ländern anzufertigen.
(Rainer Fabich, April 2023)
 
CC Lizenzen bei den öffentlich/rechtlichen Sendern
 
Nach der ZDF Sendung „Terra X“ gibt es nun auch bei der ARD erste Sendungen unter CC Lizenzen. Es handelt sich vor allem um Bildungs- und Wissenschaftsformate. Die dabei verwendete Lizenz CC BY-SA bedeutet Nennung der Autorin oder des Autors, aber auch „share alike“, also Bearbeitung und Veränderung des Werkes ist möglich.
 
Eine Lizenzierung, also Bezahlung der Musikautor:innen, ist nicht vorgesehen. Im Übrigen sollte man immer darauf hinweisen, dass alle CC-Lizenzen einmal vergeben (oder weggegeben) für alle Zeiten „weg“ sind.
 
In der IT-Szene wird die Vergabe bejubelt und als Schritt in die Freiheit bezeichnet:
 
„Gute Nachrichten aus der ARD: Die „Tagesschau“ sowie das BR-Format „Kolleg24“ stellen viele ihrer Videos unter die Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA. Diese bietet gute Nutzungsmöglichkeiten für Bildungs- wie auch für kommerzielle Zwecke. Reichweite und Sichtbarkeit der Clips dürften sich fortan stark erhöhen.“
 
https://irights.info/artikel/freie-lizenzen-fuer-ard-bildungsformat/31547
https://irights.info/artikel/tagesschau-kolleg24-creative-commons/31735#more-31735
 
Die Artikel sind gespickt mit Unwissen (oder bewusst gestreuter Fehlinformation). Unter Anderem wird behauptet, die Öffentlich-Rechtlichen seien nicht „auf die Verwertung von Urheberrechten angewiesen“, da es ja die Rundfunkabgaben deutscher Haushalte gibt.
Trotzdem sollten wir die Entwicklung aufmerksam beobachten. Es wird vermehrt aus den Rundfunkräten (!) der Sender eine Ausweitung solcher Lizenzen gefordert. Das „Freiheits“-Narrativ, das für uns nichts Anderes als keine Bezahlung bedeutet, scheint dort weiter getragen zu werden. Gerade im Zusammenhang mit KI generierten Werken öffnen CC Lizenzen dann auch irgendwann die Tür für Tarifreduzierungen oder geringere Zahlungen an die GEMA bei den ö/r Sendeanstalten.
 
Treffen der Filmmusikszene auf der Berlinale
 
Am 19. Februar um 17 Uhr fand das Treffen der Filmmusikszene statt, endlich wieder in Präsenz. Es war, wie beim letzten Mal vor drei Jahren, gut besucht. Die Kolleginnen und Kollegen, aber auch internationale Besucher:innen aus den skandinavischen Ländern und aus Kanada, sowie Interessierte aus der Regie und der Filmproduktion standen dicht gedrängt zusammen im Café Lebensart am Potsdamer Platz. Von einem nachfolgenden Corona Spreading war trotzdem nichts hören. Der Austausch war wie immer intensiv und wurde mit großer Begeisterung angenommen.
Fotos hängen wir Euch zum Ende des Newsletters an.
 
 
 
GEMA MV 2023
 
Die GEMA Mitgliederversammlungen finden in diesem Jahr vom 9. bis zum 11. Mai statt. Unter dem Punkt Termine geben wir Euch genauere Informationen dazu.
 
Die Anträge an die Versammlung der ordentlichen Mitglieder und der Delegierten findet Ihr unter diesem Link
 
https://www.gema.de/documents/d/guest/tagesordnung-mgv-2023
 
Für die Teilnahme, ob online oder präsent, ist eine Anmeldung mit der GEMA Mitgliedsnummer und dem Passwort aus der Einladung erforderlich.
 
Termine
 
DEFKOM Mitgliederversammlung       
 
9. 5. 2023 um 16 Uhr, Hotel The Westin Grand, Arabellastraße 6, 81925 München
 
DKV Mitgliederversammlung    
9. 5. 2023 um 10:30 Uhr, Hotel The Westin Grand, Arabellastraße 6, 81925 München
 
GEMA Versammlung der außerordentlichen Mitglieder      
9. 5. 2023 ab 15 Uhr, Hotel The Westin Grand, Arabellastraße 6, 81925 München
 
GEMA Mitgliederfest
9. 5. 2023 im Löwenbräukeller, Nymphenburger Straße 2, 80335 München
 
GEMA Versammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
10. & 11. 5. 2023 jeweils ab 10 Uhr, Hotel The Westin Grand, Arabellastraße 6, 81925 München

DKV-Mitgliederfest
Mittwoch, 10.Mai, ab 19:Uhr
Importexport, Kreativzentrum am Leonrodplatz,
Schwere-Reiterstrasse 2 h,
80636 München

 
Wir wünschen Euch einen wunderbaren Frühling und viel gute Musik!
 
Eure DEFKOM Fachgruppenleitung
 
 
Fotos vom Berlinale Treffen der Filmmusikszene:




Christine Aufderhaar und Michael Chauvistrè (Vorstand Bundesverband Regie - BVR)  




Claus Quidde, Anne Marlene Bicking & Micki Meuser



Links: Claus Quidde Rechts: Janal Bechthold (Kanada, Board SOCAM)


Mirjam Skal (Zürich Filmfestival) & Helmut Zerlett


Rainer Fabich, Antonia Goldhammer (Bayrischer Rundfunk, Redaktion Cinema) & Micki Meuser


Uli Reuter & Oli Biehler


Uli Kodjo Wendt



Jonathan Saatzen Tina Pepper





 

 

 
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DEFKOM – Deutsche Filmkomponist:innenunion
eine Fachgruppe im Deutschen Komponist:innenverband (DKV)

c/o Deutscher Komponist:innenverband e.V.
Bayreuther Str. 37
10787 Berlin
Germany



phone: ++49 (0) 30 / 84 31 05 80    
fax:      ++49 (0) 30 / 84 31 05 82

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